Bereits Anfang Juni 2019 hatte die BBB-Fraktion im Planungsausschuss nachgefragt (DS 1911780), welche Vorschriften für die Anlage dieser hochfrequentierten Treppenanlage gelten und warum nicht eine Neigung der Treppenanlage und eine Breite der Treppenstufen in der Baugenehmigung vorgegeben wurde wie bei der alten Treppenanlage. Denn die alte Treppe von der Poststraße hinab ins Bonner Loch war vergleichsweise bequem zu beschreiten. In ihrer Stellungnahme teilte die Verwaltung auf unsere Anfrage seinerzeit mit (DS 190660-1ST), dass die einschlägigen Vorgaben – wohlgemerkt von der Planung – eingehalten würden und das gewählte Steigungsmaß (16,3 cm Tritthöhe) im Mittelbereich der zulässigen Werte nach den Gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften (GUV) läge. `Planung` und Grenzwert für die Steigung nach GUV (17 cm) liegen danach aber gerade mal 7 Millimeter auseinander.

BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Aus Sicht des BBB war das auf dieser Treppe ein Unfall mit Ankündigung und nur eine Frage der Zeit. Die Stadt Bonn kann von Glück sagen, dass der gestürzte Herr keine bleibenden Schäden davongetragen hat. Damit aber nicht genug. Ich habe einfach mal einen Zollstock an die Stufen gehalten mit erstaunlichem Ergebnis: Die Stufen des Hauptabgangs weisen untereinander Höhenunterschiede von mehreren Millimetern aus, teilweise werden die max. zulässigen Stufenhöhen nach GUV von 17 cm beim Hauptabgang überschritten. Dem Fass den Boden schlägt die Nebentreppe aus, da beträgt die gemessene Stufenhöhe oft 18 cm.“

Die BBB-Fraktion hat daher in einem Dringlichkeitsantrag für den Rat am 4. Februar 2021 eine umfassende Aufklärung durch die Verwaltung gefordert.