Die aufkommende Diskussion über eine Erhaltung des Hotels Bristol kommt für den BBB, der die geplante massive Neubebauung des Geländes konsequent abgelehnt hat, viel zu spät. Denn die Mehrheit des Stadtrats hat bereits im Dezember 2018 mit allen Stimmen der Grünen einschließlich der von Frau Dr. Sachsse-Schadt klare Vorgaben und Festlegungen zum Denkmalschutz und zum weiteren Vorgehen beim Hotel Bristol beschlossen.
Danach ist der Denkmalschutz beschränkt auf das „Schlösschen“ an der Poppelsdorfer Allee 25, das Gebäude des „Deutschen Herold“, Poppelsdorfer Allee 31-33 und den gesamten Kreuzungsbereich der Heinrich-von-Kleist-Straße und des Bonner Talweges, der ebenfalls denkmalgeschützt bzw. dem Ensembleschutz der Südstadt unterliegt.
Für das Hotel Bristol ist im rechtsgültigen Bebauungsplan festgelegt worden, dass bei einem Abriss wegen der besonderen städtebaulichen Bedeutung dieses Eckgrundstücks an der Poppelsdorfer Allee für eine Neubebauung ein Architektenwettbewerb, freilich nur für die Fassadengestaltung mit maximal 4 Büros durchzuführen ist und dort eine „Urbanität stiftende Nutzung“ anzusiedeln ist unter Beibehaltung einer höherwertigen Hotel- oder Büronutzung mit mindestens einem gehobenen gastronomischen Angebot im Erdgeschoss. Nur diese Vorgaben sind folgerichtig auch in den städtebaulichen Vertrag der Stadt mit dem Investor übernommen und festgelegt worden, der seine Pflichten detailliert beschreibt und festlegt.
„Dann kann aber die Stadt später nicht mit dem Denkmalschutz um die Ecke kommen. Das wäre dem Investor gegenüber ein Verstoß gegen Treu und Glauben“, verdeutlichte der Vertreter des BBB, Bernhard Wimmer, im gestern tagenden Unterausschuss Denkmalschutz.