Da es sich bekanntlich bei der Sanierung der Beethovenhalle um eine rechtlich komplexe Materie handelt und die BBB-Fraktion ihrer Verantwortung als Opposition gerecht werden wollte, bestand seitens des Vertreters des BBB im Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle der Wunsch, sich zur Einsichtnahme der Vertragsunterlagen am vergangenen Montag von einem Fachanwalt begleiten und beraten zu lassen. Dieser Wunsch wurde der BBB-Fraktion, obwohl direkt am Montagmorgen nach der Terminankündigung der OB am Freitagnachmittag der Vorwoche an die Verwaltung herangetragen, eineinhalb Stunden vor Ende des Zeitraumes für die Einsichtnahme mit der Begründung verwehrt, dies sei gesetzlich nicht vorgesehen und es handele sich um nicht-öffentliche Dokumente.

Dazu BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Mir fehlt mittlerweile jedes Verständnis sowohl für die haarsträubende Informationspolitik von OB Dörner (Bündnis90/Grüne) als auch die Ablehnung unseres Wunsches. Unser Rechtsanwalt unterliegt hinsichtlich der Brisanz der Unterlagen ohnehin der Schweigepflicht und unseren Wunsch letztlich nur abzulehnen, weil es vom Gesetz nicht vorgesehen ist, empfinde ich ehrlich gesagt als paradox. Schließlich übermittelt die Oberbürgermeisterin selbst ständig nichtöffentliche Unterlagen an zahlreiche Berater. Es wäre aus meiner Sicht vermessen, sich als Stadtverordneter oder Mitglied des Beirates eine entsprechende Fachkompetenz in der Sache anzumaßen.“

Aufgrund der von der Oberbürgermeisterin über die Presse kolportierten Informationen und der ebenfalls zahlreichen offenen Fragen zur Vertragsgestaltung mit NSA und Kofler hat der uns beratende Fachanwalt erhebliche Zweifel insbesondere an der Durchsetzbarkeit der Vereinbarungen von Seiten der Stadt.

„Daher müssen wir als BBB-Fraktion leider davon ausgehen, dass der neuerliche Lösungsversuch von OB Dörner mangels Durchsetzbarkeit am Ende nicht mehr Erfolg haben wird, als die bisherigen vergeblichen Versuche. Dafür erneut rund 26 Mio. € zusätzlich bereitzustellen, ist der BBB nicht bereit und wird den beiden Dringlichkeitsentscheidungen der OB nicht zustimmen“, so Schott.