Dem von Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Bündnis90/Die Grünen) vorgelegten Ermächtigungsbeschluss kann die BBB-Fraktion in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Die offensichtlich mit heißer Nadel gestrickte Vorlage lässt nicht nur Fragen zur Formulierung „Auftragsvergabe durch das Projekt“ offen. Vielmehr lässt die Beschlussvorlage der OB auch offen, ob es sich bei dem Betrag von 224,2 Mio. Euro tatsächlich um die maximal zu erwartenden Gesamtkosten handelt.

Dazu BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Abgesehen davon, dass das städtische Vergaberecht für die zweitgrößte Skandalbaustelle in der Geschichte Bonns nach dem WCCB außer Kraft gesetzt werden soll und fraglich ist, ob das von der ´Einzelfallregelung´ der städtischen Vergabeordnung für ein ganzes Projekt mit zahlreichen Vergaben überhaupt gedeckt ist, stellt sich für den BBB eine weitere wichtige Frage: Bleibt es bei der Maximalsumme von 224,2 Mio. Euro oder will sich OB Dörner mit der Mehrkostenregelung von 10 % bei Auftragsvergaben eine weitere Budgetüberziehung vorbehalten?“

Die Beschlussvorlage trifft weder eine Aussage dazu, ob die 10 % Mehrkosten in den 224,2 Mio. Euro bereits eingepreist worden sind oder diese zu einer weiteren Budgeterhöhung führen werden, noch, ob diese Mehrkosten durch Einsparungen oder wieder einmal durch zusätzliche Kredite gedeckt werden sollen. Ebenfalls offen ist, welcher Betrag der Höhe nach diesen 10 % Kostenüberschreitung zugrunde liegen wird, denn es fehlen Angaben dazu, in welcher Höhe noch Ausschreibungen und Vertragsabschlüsse mit Firmen ausstehen.

 

„Die BBB-Fraktion wird angesichts des Umstandes, dass sich die OB von ihrer links-grünen Ratsmehrheit diesen Persil-Schein beschließen lassen wird, in einem Änderungsantrag eine monatliche Projektberichterstattung mit aktuell und detailliert darzulegendem Kostenstand fordern“, so Schott.