Im letzten Jahr beschloss der Stadtrat, dass allen Bonner Einwohnern ab 2022 statt der sonst üblichen vier nur noch drei feste Abfuhrtermine für ihren Sperrmüll im Jahr zur Verfügung stehen sollen. Zum Ausgleich sollte den Gebührenzahlern ein zusätzlicher Termin auf Abruf eingeräumt werden. Was sich zunächst wie eine Verbesserung des Services anhörte, entpuppte sich bald für einen Großteil der Bevölkerung als das genaue Gegenteil: Einzelne Mieter konnten das Angebot nicht buchen, nur Hauseigentümer, Hausverwalter oder Eigentümergemeinschaften waren (und sind bis heute) dazu berechtigt. Die BBB-Fraktion reagierte umgehend und verlangte per Ratsinitiative, die vierte, ausschließlich auf Terminvereinbarung mögliche Sperrmüllabfuhr im Jahr insbesondere auch Mietern und nicht nur Eigentümern und Hausverwaltungen anzubieten. Das beantragte individuelle Recht lehnte die Mehrheit von Grünen, SPD, Linken und Volt Ende 2021 im Stadtrat aber rundweg ab. Ergebnis: Die meisten Mieter bekamen in 2022 für die unveränderte, über die Mietnebenkosten zu entrichtende Abfallgebühr einen Abholtermin weniger.

Wie unschwer vorauszusehen und vom BBB seinerzeit prophezeit, hat sich die Regelung zum Rohrkrepierer entwickelt. Bei der Führungsetage der AöR bonnorange ist man mittlerweile selbst zu der Erkenntnis gelangt, dass das Verfahren für sehr viele Mieterinnen und Mieter in großen Wohnanlagen “nicht praktikabel und unflexibel“ ist. So geht es jedenfalls aus den öffentlichen Unterlagen des Verwaltungsrates für den 26. August 2022 hervor. Zur alten Regelung mit vier festen und kostenfreien Abfuhrterminen wollen die Verantwortungsträger von bonnorange und die Oberbürgermeisterin aber nicht zurückkehren. Die im Stadtrat heute zur Beschlussfassung vorgelegte 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn sieht das nicht vor.

Dazu BBB-Stadtverordneter und Mitglied des Verwaltungsrates der AöR bonnorange, Dr. Albert Weidmann: „Ich habe mich als Mitglied im Verwaltungsrat sofort für eine Wiedereinführung der 4 festen Abholtermine eingesetzt. Doch statt aufgrund der gewonnenen Erkenntnis meinem Vorschlag zu folgen und zunächst wieder zur alten Praxis zurückzukehren, offenbarte sich das von den Verantwortlichen eigentlich verfolgte Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen mit einer zusätzlichen Gebühr für die vierte, individuelle Sperrmüllabfuhr, die ja bereits in den Müllabfuhrgebühren eingepreist und nie rausgerechnet worden ist, doppelt zur Kasse gebeten werden. Vor allem trifft das wieder einmal jene, die ohnehin jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Das mache ich nicht mit.“

Für die heute Ratssitzung hat die BBB-Fraktion daher beantragt, die AöR bonnorange anzuweisen, in ihrer Satzung wieder zur grundsätzlich vierteljährlichen (4 Termine) Sperrmüllabfuhr zurückzukehren.