27.01.2023 Sozialausschuss beschließt zusätzliche Leistungen in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro pro Jahr – BBB kritisiert Parallelstrukturen und sorglosen Umgang mit Steuergeld
Mit dem Inkrafttreten des 2. Kapitels des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) am 01.01.2020 und der Überführung der Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung in das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) sollten sich die Zuständigkeiten Bonns für diese Leistungen zum 01.01.2023 endgültig reduzieren. Damit entsprechen Bund und Land NRW eigentlich einer jahrelangen Forderung der Kommunen nach Entlastung. Doch […]