Die Stadt Bonn will mit einer neuen Badeordnung eine neue Bandbreite für Schwimmbadbekleidung zulassen. Zwischen hochgeschlossen (Burkini) und halbnackt (String und Mankini) soll künftig alles erlaubt sein. Die zugehörige Vorlage wird im Sportausschuss am 11.Mai 2023 beraten.

Die BBB-Fraktion hat zwar grundsätzlich keine Bedenken gegen eine angepasste Badeordnung, die künftig nur die vollständige Bedeckung der ‚primären Geschlechtsmerkmale‘ vorschreibt, bei der Wählergemeinschaft fragt man sich aber schon, ob es in Bonn und speziell im Bäderwesen keine anderen Probleme gibt. Dass die neue Regelung nicht allen gefallen und vor Ort nicht immer eine Augenweide darstellen wird, steht allerdings jetzt schon fest. Dazu braucht es nicht mal Bademode wie Borat sie im gleichnamigen Film trug.

Allerdings dürfte die Neuregelung auch darüberhinaus nicht als problemfrei anzusehen sein. Denn per Haus- und Badeordnung lässt sich wohl kaum die „Selbstverständlichkeit“ des bei ,oben ohne’ offensichtlichen sekundären weiblichen Geschlechtsmerkmals für bestimmte Gruppen verordnen.  Gerade bei männlichen Heranwachsenden oder auch bei Zugereisten mit anderem kulturellen Hintergrund wird man kaum die ein oder andere intensivere Inaugenscheinnahme (besser: das Anstarren), abfällige Bemerkung oder andere Übergriffigkeiten verhindern können. Sieht Mann, Frau oder „Diverses“ zu lange auf das freiliegende Dekolleté eines Mädchens, einer Frau oder einer Dame, könnte das nicht schnell als sexuelle Belästigung empfunden werden? Ist mindestens Armlänge Abstand oder mehr einzuhalten, um nicht mit Blicken übergriffig zu werden?

Dazu sagt BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Während die Frage der Ästhetik des menschlichen Körpers im Auge des einzelnen Betrachters liegt und auch heute schon das Erscheinungsbild mancher Badbesucher gewöhnungsbedürftig erscheint, sollte sich die Bäderverwaltung schnellstens Gedanken über das Sicherheitskonzept und ihr Beschwerdemanagement machen. Im Bäderwesen haben wir eigentlich ganz anderen Probleme als die Frage nach ´oben ohne’. Die mit der Neuregelung verbundenen Fragen stellen sich vermutlich in Zukunft ohnehin nicht mehr so häufig. Nämlich dann, wenn Bonn weiterhin ein marodes Bad nach dem nächsten schließen muss.“