Der Schulausschuss hatte in seiner Sitzung am 29. März einstimmig empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, u.a. Gespräche zu führen, wie die Liebfrauenschule erhalten werden kann. Darüber hinaus soll der Rat erklären, dass er jeder nichtschulischen Nutzung der Flächen und Gebäude der Liebfrauenschule ausdrücklich widerspricht und zu diesem Zweck vorsorglich beschließen, jegliche Änderung des für die Liebfrauenschule rechtsgültigen Bebauungsplanes mit einem anderen Ziel als „Gemeinbedarf Schule“ abzulehnen.

 

Dazu BBB-Stadtverordneter und schulpolitischer Sprecher Johannes Schott: „Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Frage des Fortbestandes der Liebfrauenschule am aktuellen Standort ist es mir unbegreiflich, warum die einstimmige Empfehlung des Schulausschusses vom 29.03.2023 von der Oberbürgermeisterin weder in die Tagesordnung des fristgerecht erreichbaren Hauptausschusses am 20.04.2023 noch des Rates am 27.04.2023 aufgenommen wurde. Das ist eine ihrer gesetzlichen Kernaufgaben. Dass die Gespräche zwischen Schulträger und Elternvertretern stocken, ist kein gutes Zeichen. Die Ratskoalition muss endlich das Heft des Handelns in die Hand nehmen und die Übernahme der Trägerschaft prüfen lassen. Die Oberbürgermeisterin hat dazu vorbereitende Schritte einzuleiten. Im Interesse der betroffenen Familien muss die Klärung bis zu den Sommerferien erfolgen und eine monatelange Hängepartie verhindert werden. Wir fordern Oberbürgermeisterin Dörner auf, endlich aktiv zu werden und sich nicht weiter wegzuducken.”

 

Die BBB-Fraktion hat nun für die nächste Sitzung des Schulausschusses eine diesbezügliche Erklärung der Oberbürgermeisterin sowie einen aktuellen Sachstandsbericht angemahnt.

 2023.05.25 GA SchulA Liebfrauenschule