Eine Anfrage der BBB-Fraktion, ob es neuerliche Versuche zur Bebauung des Grundstückes Am Engelspfad 28 in Bonn-Ippendorf (DS 201072-05ST) gegeben habe, ergab Erstaunliches. Obschon die Verwaltung nach Beschlusslage des seinerzeitigen Unterausschusses Bauplanung vom 24. Juni 2020 verpflichtet gewesen wäre, „Ein auf dem Grundstück ‚Am Engelspfad 28‘ (Ippendorf) beabsichtigtes Bauvorhaben …vor der Erteilung eines Vorbescheides bzw. einer Baugenehmigung der Bezirksvertretung Bonn und dem Planungsausschuss unter Vorlage von Plänen vorzustellen.“, wurde das schuldhaft unterlassen.
Schlimmer noch: Ein schon im Juli 2021 eingereichter und in der Folge immer wieder geänderter Bauantrag für jetzt 11 Wohneinheiten wurde am 22. März 2023 unter Umgehung des gültigen Ortsrechtes erteilt. Eigentlich ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7619-4 vom 26. Juli 1974, nur eine zweigeschossige Bebauung in offener Bauweise innerhalb bestimmter Grundstücksflächen, welche durch Baugrenzen bestimmt sind, zulässig. Genehmigt wurde aber laut Befreiungsbescheid die Überschreitung der Vorgaben um ein Vollgeschoss. Zusätzlich genehmigte die Verwaltung Stellplätze und Rampen außerhalb der überbaubaren Fläche und die Überschreitung der zulässigen Geschossfläche.
Dazu BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Offenbar herrscht unter der Führung von OB Dörner (Grüne) bei grün-rot-roten Lieblingsprojekten wie der baulichen Verdichtung unser Stadt Wildwest. Von der Nachbarschaft vorgetragene Bedenken gegen die Erweiterungsmaßnahmen beim ehemaligen Uni-Gästehaus werden vom Tisch gefegt nach dem Motto, ´solange keiner (kostenpflichtig) klagt, ist doch alles rechtens´. Von uns hingegen wird die erteilte Baugenehmigung als erkennbar rechtswidrig angesehen, da die Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans teils bereits alleine, ohne Zweifel aber in Summe die Grundzüge der Planung berühren und somit das Ortsrecht aushebeln.“
Neben dem Umstand, dass Bonn sich auf dem Bausektor zunehmend zum rechtsfreien Raum zu entwickeln scheint, nimmt man beim BBB die Nichtbeachtung des bestehenden politischen Beschlusses zur Vorlage des Bauvorhabens mit Sorge zur Kenntnis.
Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Entweder werden politisch unliebsame Beschlüsse in Bonn ignoriert oder sie fallen wegen des Fehlens einer wirksamen Beschlusskontrolle unter den Tisch. Ich hoffe, es ist nur Letzteres und damit das Organisationsversagen, das wir bei der Stadtverwaltung unter der Ägide von OB Dörner bereits zur Neige kennen.“
Die BBB-Fraktion wird OB Dörner in der kommenden Sitzung des Planungsausschusses am 13. September 2023 überdies fragen, ob die Stadt sich wenigstens die Belegungsrechte für die 11 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau vorbehält. Dabei wird sich vermutlich herausstellen, dass diese Wohnungen den bei der Stadt gelisteten Bonnerinnen und Bonnern mit Wohnberechtigungsschein gar nicht zur Verfügung stehen werden.