In ihrer Mitteilung mit der Drucksache 231627 kündigt OB Dörner (Grüne) den Bau von bis zu 3 Windenergieanlagen (WEA) auf dem Häselingsberg im Stadtteil Heiderhof durch die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) an. An sich ist Windkraft für Bonn kein neues Thema. Allerdings wurde die Errichtung von WEA mit Nabenhöhen bis zu 150 m und 3MW-Leistung schon vor gut 10 Jahren mit dem Ergebnis geprüft, dass die 7 seinerzeit untersuchten Standorte, darunter der Heiderhof, für die Nutzung von Windenergie nicht zur Verfügung stehen. Nach wie vor liegen 42% der Fläche auf dem Häselingsberg in einem 4 km breiten Schutzradius um den Radar Dome (Radom) in Wachtberg, der vom Bundesministerium der Verteidigung (IVD I G-Anordnung Nr. III/Wer/377/7 vom 17.12.2012) erlassen wurde. Dort sind Aufbauten über Höhe von 272 m über NN nicht erlaubt. Da die Standorthöhe am Häselingsberg zwischen 140-190m über NN beträgt, kommen die von der EnW geplanten WEA mit einer Nabenhöhe von 170 m und einer Gesamthöhe von rund 250 m in dem Bereich nicht infrage. Ob auf den Restflächen eine wirtschaftliche Stromerzeugung stattfinden kann, möchte man beim BBB ebenso belastbar nachgewiesen sehen wie die Aussage von OB Dörner, dass die Windräder die Belange des Naturschutzes und einen Abstand von 800 m zur Wohnbebauung einhalten werden. Eine diesbezügliche Anfrage hat die Fraktion für den Planungsausschuss am 24. Oktober 2023 eingebracht.

Als regelrechten Schlag ins Gesicht der Bonner Bürgerinnen und Bürger empfindet man beim BBB die vorgegaukelte Pseudo-Bürgerbeteiligung. Wer wie die grüne Oberbürgermeisterin mitteilt, dass die EnW bereits Pachtverträge für die Flächen abgeschlossen hat, den Bau in 2026 ankündigt und sinngemäß verkündet, dass selbst der Rat der Stadt Bonn keinen Einfluss mehr auf die Entscheidung hat, macht sich in Sachen Bürgerbeteiligung gänzlich unglaubwürdig.

Dazu BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Dass OB Dörner und Stadtwerke unter grüner Führung ohne vorherige Beteiligung von Stadtrat und Bevölkerung nach Gutsherrenart Standorte für Windenergie in Bonn festlegen, zeugt von deren mangelndem Demokratieverständnis. Offenbar hat das Methode, denn auch bei den neuen Umweltspuren und Fahrradstraßen wurden in fast allen Fällen ohne Bürgerbeteiligung Fakten geschaffen. Widerspruch unerwünscht!”

Abgesehen von Fragen nach dem Standort und dem durchaus umstrittenen CO2-Abdruck von Windrädern hält die Wählergemeinschaft auch nichts von der Absicht der Oberbürgermeisterin und des Stadtwerkekonzerns (Aufsichtsratsvorsitzender Thomas Schmidt, B90/Grüne) Aufstellung, Betrieb und Erlös der EnW zu überlassen, an der die Stadt Bonn mittelbar nur knapp über 50% der Anteile besitzt.

Marcel Schmitt: “Wenn schon 250 m hohe Windmühlen in Bonn gebaut werden müssen, dann ist für uns nicht einsehbar, warum dies über die EnW, die zu über 49% dem Rhein-Sieg-Kreis (RSK) und der Kölner RheinEnergie AG gehört, erfolgen soll. Wenn die Bonner die vollen Lasten zu tragen haben, sollten sie den entstehenden Erlös nicht noch mit anderen teilen müssen. Statt über die EnW, von deren in Bonn gemachten Gewinnen heute schon viel zu viel in Köln und Siegburg landen, sollte Windkraft in Bonn über eine Gesellschaft erfolgen, in der die Stadt möglichst Alleineigner ist.”