Die Oberbürgermeisterin hatte mit Drucksache 221959 dem Stadtrat für seine Sitzung im Dezember 2022 vorgeschlagen, die Räumpflicht für Schnee und Eis an Haltestellen des ÖPNV auf die Anlieger abzuwälzen und dafür die Straßenreinigungssatzung kurzerhand zu ändern. Für die BBB-Fraktion kam das nicht in Frage. Sie hatte auf die Vorlage mit einem Änderungsantrag  reagiert, der sicherstellen sollte, dass die AöR bonnorange künftig sowohl für die Reinigung der Haltestellen als auch für den dort auszuführenden Winterdienst an Tagen mit Schnee und Glatteisbildung zuständig sein soll. Die Ratsmehrheit verwies die Vorlage der Oberbürgermeisterin am 8. Dezember 2022 mit dem BBB-Antrag zur neuerlichen Beratung in die Fachgremien. Dort wurde wurde die Angelegenheit ohne Beratung über ein halbes Jahr vertagt bis sie dann im Sommer 2023 in der Versenkung verschwand. Warum die Sache nicht mehr beraten werden sollte, teilte OB Dörner nirgendwo mit.

Mit Drucksachen-Nr. 231593 erreicht die Änderung der Satzung der bonnorange über die Straßenreinigung den Rat exakt ein Jahr später erneut. Davon, dass die Bürger für die SWB Arbeitsleistungen in Form der Winterwartung an Bushaltestellen erbringen sollen, findet sich in der Vorlage keine explizite Ausführung. In 2022 hatten die Verantwortlichen von bonnorange und die OB aber ohnehin schon ausgeführt, dass dies- ihrer Meinung nach – bereits Satzungslage sei und nur redaktionell konkretisiert werden solle.

Die BBB-Fraktion hat auf die neue Vorlage der OB reagiert und wieder einen Änderungsantrag gestellt, der die Bürger von der Reinigung und Winterwartung von Haltestellen für den ÖPNV freistellen soll.

Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Wir wollen nicht, dass die Stadt die Bürger zu Frondiensten für den Nahverkehr heranzieht. Anlieger einer Haltestelle für den ÖPNV tragen wegen erhöhter Lärmentwicklung und Verschmutzungen des Schrittweges vor ihrer Haustür im Vergleich zu anderen ohnehin schon das ganze Jahr über eine höhere Belastung. Diesen jetzt auch noch Dienste für die Allgemeinheit in Form einer Räumpflicht bei Glätte aufzugeben, halten wir für unfair.“