Für die heutige Sitzung des Rates hat die BBB-Fraktion beantragt, in die Ausschreibung des bald vakanten Postens an der Spitze der Stadtkämmerei einen Passus aufzunehmen, nach dem vom Bewerber nach einer Wahl erwartet wird, den 1. Wohnsitz in der Bundesstadt Bonn zu nehmen – sofern nicht bereits vorhanden. Außerdem möchte der BBB die von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Anforderung an Kandidaten, gute Kenntnisse der relevanten Akteure in der Bonner Stadtgesellschaft zu haben, aus dem Ausschreibungstext ersatzlos streichen und somit jeden Verdacht der Kungelei von vornherein ausschließen.
Dazu BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Offensichtlich versucht Oberbürgermeisterin Katja Dörner (B90/Grüne) bereits im Vorfeld die Auswahlmöglichkeit auf einen Wunschkandidaten oder -kandidatin einzuschränken. Darauf deutet die Formulierung ´gute Kenntnisse der relevanten Akteure in der Bonner Stadtgesellschaft haben und möglichst in Bonn wohnen` hin. Wir wollen hingegen die Stelle nach dem Grundsatz der Bestenauslese besetzen und nicht danach, ob jemand Anderen kennt. Von Wahlbeamten kann und sollte der Rat erwarten, dass sie nach ihrer Wahl ihren 1. Wohnsitz in Bonn nehmen. Was wir brauchen sind keine pendelnden Legionäre, sondern engagierte Fachleute, die sich mit unserer Stadt identifizieren. Dass aber laut Entwurf der Ausschreibung ein schon vorhandener Wohnsitz in Bonn die Auswahl positiv beeinflussen soll, scheint mir rechtlich sehr problematisch. Denn ein vorhandener Bonner Wohnsitz hat nichts mit der Befähigung für diese Position zu tun. Und wer in dieser Verwaltung maßt sich eigentlich an, festzulegen, wer die ´relevanten Akteure in der Bonner Stadtgesellschaft´ sind?“