Laut Anschreiben von Stadtdirektor Wolfgang Fuchs vom 18. Januar 2024 schafft die Verwaltung es nicht, die zugesagte Mitteilung zum zusammenfassenden Gutachten „Stadthaus“ bis zur Ratssitzung am Donnerstag, 1. Februar 2024 zu „finalisieren“ wohl aber bis Montag, 5. Februar. Die Vorstellung soll aber nicht in der Fortsetzungssitzung des Rates, zu der ohnehin an diesem Tag eingeladen wird, erfolgen, sondern nur im eigentlich von OB Dörner (B90/Die Grünen) aufgelösten Kreise der Fraktionsvorsitzenden. Im Anschluss daran will OB Dörner eine Pressekonferenz abhalten und die Mitteilung ins Netz einstellen. Als BBB-Fraktion erwarten wir, dass der Stadtrat sowie die Öffentlichkeit umfassend informiert wird und man mit der Stadthausthematik transparent umgeht. Es handelt sich um eines der wichtigsten Projekte der Stadt; Geheimniskrämerei bringen uns hier nicht weiter. Die Oberbürgermeisterin sollte daher ihre Planung überdenken und sich dem Thema spätestens in der Stadtratssitzung am 5. Februar stellen. Leider legt ihre Vorgehensweise den Verdacht nahe, dass OB Dörner eine öffentliche Diskussion im Rat vermeiden will, weil der Abschlussbericht möglicherweise unangenehme Fragen aufwirft.

Zu diesem Verfahren meint BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Eine unangenehme Frage könnte sein, wann das Stadthaus wegen der Stützensanierung nicht mehr genutzt werden kann. Liegt dieser Zeitpunkt vielleicht schon deutlich vor dem prognostizierten Jahr 2027? Klar dürfte schon heute sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung viele Jahre vor der Fertigstellung eines Neubaus an der B9 aus dem Stadthaus raus müssen. Ein Konzept dafür gibt es laut Nachfragen der BBB-Fraktion nicht. So weiß die OB angeblich nicht, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadthaus in welchem Umfang Homeoffice in Anspruch nehmen oder nehmen könnten. Geschweige denn bestehen Pläne, wo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untergebracht werden sollen, die z.B. in der Bürgerbedienung arbeiten. “

Die BBB-Fraktion fordert OB Dörner daher auf, das Thema auf die Tagesordnung des Rates am 5. Februar 2024 zu setzen und die Fraktionsspitzen vorher zu informieren.