Die BBB-Fraktion kann die aufgeheizten Positionen zu einem separaten Fahrradstreifen auf der Adenauerallee unter Wegfall eines Fahrstreifens für Kfz pro Richtung gut nachvollziehen. Viele fragen sich im nachmittäglichen Dauerstau stehend und nur selten einen Fahrradfahrer sehend, wozu das Ganze überhaupt gut sein soll. Die Antwort ist einfach. Die linksgrüne Ratskoalition und die Oberbürgermeisterin Katja Dörner wollten beweisen, dass die Straße ohne große Auswirkungen auf den Kraftfahrzeugverkehr rückgebaut werden kann. 

 

Nach dem sich jetzt herausgestellt hat, dass dies nicht zutrifft, jaulen die üblichen, mit den Grünen und der SPD im Bett liegenden Verdächtigen, der Versuch leide an außergewöhnlichen Umständen. Wie OB Dörner und deren willfährig und zuweilen mit Falschinformationen arbeitende Verwaltung, glauben manche der Unterstützer der wirtschaftsfeindlichen Pläne gar, die Stadt könne aus rechtlichen Gründen gar nicht anders, als die Adenauerallee zurückzubauen. Das ist mitnichten der Fall! Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Bindungskraft technischer Regelwerke im Straßenbau entgegen dem Gerede der Stadt Bonn allgemein ausgeführt, dass diese keine Rechtsquellen darstellen (BVerwG, Beschluss v. 15.01.2008 – 9 B 7/07 -, juris Rn. 15). Für die Gerichte seien sie nicht verbindlich, urteilte das Verwaltungsgericht Lüneburg zur RASt 06 (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 15.09.2020, Az.: 3 A 179/16, siehe auch Anlage). Und ebenso wenig haben Richtlinien wie die RASt 06 oder die ERA 2010 für Kommunen bindenden Charakter, sie sind Empfehlungen, mehr nicht. Die Stadt könnte also den Status Quo mit markiertem Radstreifen nach Ertüchtigung der Straße wiederherstellen oder sogar ganz auf eine Radverkehrsanlage auf der Adenauerallee verzichten. 

 

Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Das Jammern der Bonner Fahrradlobby über ungünstige Rahmenbedingungen des Verkehrsversuchs ist erbärmlich. Nur weil die Fakten etwas anderes ergeben als gewünscht, wird lamentiert. Für uns kommt der Dauerstau hingegen nicht überraschend, hätte man das Experiment ehrlicherweise in der verkehrsstärksten Zeit im November angesetzt, wäre das Desaster noch viel deutlicher ausgefallen. Die Behauptung der Oberbürgermeisterin, nach der der Status quo mit zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung und Platz für den Radverkehr nicht wiederhergestellt werden kann, ist schlichtweg falsch. Der Rückbau der Adenauerallee ist keine rechtliche Notwendigkeit sondern ein von Rot-Rot-Grün angestrebtes politisches Ziel, das mit unredlichen Argumenten versucht wird zu erreichen.“

 

Viel schlimmer ist es, dass die Stadt Bonn keinen Plan davon zu haben scheint oder gar billigend in Kauf nimmt, dass der Dauerstau auch erhebliche Gefahren birgt.

 

Dazu BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Wenn sich auf der Adenauerallee der Verkehr staut und ein Rettungswagen mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs ist, wird es verdammt eng und brenzlig. Nach links in den Gegenverkehr kann man nicht ausweichen und rechts ist die Ausweichmöglichkeit durch die Absperrung fast unmöglich. Bei Feuerwehr und Rettungsdienst entscheiden bereits Sekunden über Leben oder Tod. Das Konzept zur Gefahrenabwehr auf der Adenauerallee hätte ich gern mal gesehen.“