Aus Sicht der BBB-Fraktion ist die zentrale Regelung des Berlin/Bonn-Gesetzes (§4 (4) „Organisation der Bundesregierung“) auch in der jüngsten Zusatzvereinbarung erneut unter den Tisch gekehrt worden. Danach sollte insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleiben. Das ist nachweislich seit vielen Jahren nicht mehr der Fall und die seitdem amtierenden Bundesregierungen haben fortwährend ministerielle Arbeitsplätze nicht ausreichend kompensiert sondern nur durch nicht wertgleiche Stellen in Bundesbehörden ersetzt. Anders als von Oberbürgermeisterin Katja Dörner wird das Eckpunktepapier von der BBB-Fraktion daher nicht umfänglich als klares Bekenntnis des Bundes zu Bonn als Standort für Regierungsfunktionen gewertet.

Dazu sagt BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „ Natürlich ist auch der Bürger Bund Bonn, der seinen Ursprung in dem Umzugsbeschluss gefunden hat, froh darüber, dass der Bund zumindest für eine partielle Kompensation seines Umzuges gesorgt hat. Entscheidend für uns aber ist, dass Bonn weiterhin zweites bundespolitisches Zentrum bleibt und die hier angesiedelten ministeriellen Arbeitsplätze sowie Politikbereiche erhalten bleiben. Dass sich der Bund hinsichtlich des Verbleibs der größten Teile ministerieller Arbeitsplätze in Bonn nicht an seine eigenen Gesetze gehalten hat, ist bedauerlich. Beklagenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass sich die Bundesminister der Ministerien mit 1. Dienstsitz in Bonn als Entscheidungsträger weit überwiegend in Berlin am Zweitdienstsitz aufhalten. Dieses Signal hat zum schleichenden Weggang regierungsnaher und -abhängiger Organisationen sowie von Verbänden aus den eigentlich Bonn zugeordneten Politikbereichen nach Berlin geführt. Genau dieser Entwicklung entgegenzuwirken wurde bei dem Eckpunktpapier für die Ausarbeitung der Zusatzvereinbarung nicht Rechnung getragen.“

Die BBB-Fraktion begrüßt natürlich die laut der Absichtserklärung für eine Zusatzvereinbarung angestrebten Maßnahmen und Projekte wie den Ausbau Bonns als Standort für Cybersicherheit, UN und Demokratievermittlung sowie zur Förderung des Beethovenerbes. Anders sieht es beim Forum Exilkultur aus. Da wegen des jetzt schon existierenden anderweitigen Engagements des Bundes von keinem übergeordneten Bundesinteresse für eine solche Einrichtung auszugehen ist, sollte Bonner Steuergeld nicht für eine dazu in Auftrag zu gebende Konzeptstudie verschwendet werden.

„Alle zusätzlichen Projekte müssen aus unserer Sicht auf das Ziel fokussiert sein, den bundespolitischen Standort Bonn zu stärken. Dies darf nicht zur Disposition stehen. Auch nicht darf der Blick für das tatsächlich Machbare verloren werden. Wo in Bonn – außer am jetzt für andere Zwecke überplanten Standort des ehem. Landesbehördenhauses – noch in nennenswertem Umfang Flächen für den Ausbau des UN-Standortes mit weiteren Organisationen vorgehalten werden könnten, erscheint klärungsbedürftig. Außerdem erinnere ich nur an die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des WCCB am Standort des heutigen Parkhauses. Am Ende stellte sich heraus, dass sich der Bund hieran weder finanziell noch organisatorisch beteiligen wollte. Die Stadtverwaltung ist im Übrigen mit solchen Projekten heillos überfordert und kann froh sein, wenn sie ob des maroden Stadthauses die Unterbringung ihrer eigenen Bediensteten auf die Reihe bekommt“, so Schott.