23.04.2024 Zur Denkmalbereichssatzung Combahnviertel in Beuel – BBB fragt nach der fehlerhaften Veröffentlichung im Amtsblatt, ob die Satzung rechtswirksam ist
Im heute tagenden Unterausschuss Denkmalschutz möchte die BBB-Fraktion per Dringlichkeitsantrag erfahren, ob die Denkmalbereichssatzung trotz fehlerhafter Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 13 der Bundesstadt Bonn dennoch rechtswirksam ist. Denn im Inhaltsverzeichnis dieses Amtsblatts ist die den Stadtbezirk Beuel betreffende Veröffentlichung als die „Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung der Bundesstadt Bonn – Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum“ angekündigt worden. Dazu […]