Im heute tagenden Unterausschuss Denkmalschutz möchte die BBB-Fraktion per Dringlichkeitsantrag erfahren, ob die Denkmalbereichssatzung trotz fehlerhafter Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 13 der Bundesstadt Bonn dennoch rechtswirksam ist. Denn im Inhaltsverzeichnis dieses Amtsblatts ist die den Stadtbezirk Beuel betreffende Veröffentlichung als die „Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung der Bundesstadt Bonn – Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum“ angekündigt worden.
Dazu der BBB-Bezirksverordneter für Beuel Frank Maas: „Für den Fall, dass auch nur der geringste Zweifel am Wirksamwerden der Denkmalbereichssatzung besteht, erwartet die BBB-Fraktion umgehend eine entsprechend korrigierte Neuveröffentlichung der Satzung. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der wertvolle Gebäudebestand des Combahnviertels durch einen unnötigen Formfehler von Oberbürgermeisterin Katja Dörner (B90/Grüne) weiterhin ungeschützt Veränderungen ausgeliefert ist.“