31.05.2024 Städtischer Haushalt – BBB: OB macht aus „Bewirtschaftungsverfügung“ einen Verschiebebahnhof
Nachdem die Kämmerin der Bundesstadt Bonn im letzten Jahr erstmalig eine sogenannte „verschärfte Bewirtschaftungsverfügung“ erlassen hat, wird diese kontinuierlich verlängert. Der Hauptansatz darin ist, dass die Haushaltsmittel für laufende Zwecke nur zu 80 % freigegeben und darüber liegende Ausgaben nur nach besonderer Begründung genehmigt werden. Darüber hinaus sollen nicht unbedingt erforderliche Ausgaben unterlassen und ein […]