Im Rahmen der öffentlichen Auseinandersetzung zwischen Gastronomen und der Stadtverwaltung hat die BBB-Fraktion nun als Lösungsvorschlag für die nächste Ratssitzung am 29.08.2024 beantragt, die Bereiche Bertha-von Suttner Platz und Oxfordstraße aus dem Geltungsbereich der Gestaltungs- und Werbesatzung herauszunehmen. Aus Sicht des BBB nehmen die stark verkehrsbelasteten Bereiche Bertha-von-Suttner Platz und Oxfordstraße mit ihrer überwiegend funktionalen Architektur innerhalb des Stadtgebietes keinen besonderen historischen, kulturgeschichtlichen und städtebaulichen Platz ein und entsprechen daher nicht den Zielen der Satzung. Darüber hinaus rechtfertigt die erheblich andere Ausgangslage für Betriebe am Bertha-von-Suttner Platz und der Oxfordstraße im Vergleich zu Lagen innerhalb der Fußgängerzone aus Sicht der BBB-Fraktion keine „Gleichbehandlung“.
Dazu BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Ich hoffe, dass unsere Sichtweise Zustimmung bei möglichst vielen Stadtverordneten im Rat finden wird. Dass die Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt wichtig und notwendig ist, daran bestehen beim BBB keine Zweifel. Aber wenn sich in der Praxis zeigt, dass eine Satzung in Teilen nicht mehr zielorientiert wirkt, sollte diese angepasst werden. Von unserer Oberbürgermeisterin wünsche ich mir nun, dass sie bis zu einer Entscheidung von Bußgeldbescheiden gegen die Gastronomen absieht. Immerhin trägt sie in ihrer Funktion als Ordnungsbehörde die Mitverantwortung für die Zustände am Bertha-von-Suttner Platz, wenn sie die angezeigten Belästigungen und Störungen nicht durch Umsetzung der Bonner Straßensatzung unterbindet. Das gilt auch nach einer möglichen Änderung der Gestaltungs- und Werbesatzung.“
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