Laut einem Beschluss des von Anwohnern der Straße „Auf den Steinen“ angerufenen Verwaltungsgerichtes Köln vom 20. August 2024 ist die dort von der Stadtverwaltung ausgewiesene Fahrradstraße rechtswidrig. Das Gericht rügte die Stadt Bonn unter anderem für Ermessensfehler im Entscheidungsprozess zu Fragen der Sicherheit des Straßenverkehrs, für die auf die Fahrbahn abmarkierten roten Linien und hielt im Übrigen die städtische Argumentation im Verfahren für dürftig. Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Wir begrüßen den Beschluss, der für uns nicht ganz überraschend kommt. Wir haben immer wieder auf die offensichtlichen Mängel im Verfahren für neue Fahrradstraßen, wie zum Beispiel die fehlerhafte Abwägung und die Unvereinbarkeit des Markierungskonzeptes mit der StVO, hingewiesen. Letzteres wird noch Bedeutung für andere, bereits eingerichtete Fahrradstraßen haben. Um möglichen Schaden durch Umsetzung jetzt noch ausstehender Maßnahmen, die später wieder revidiert werden müssten, zu verhindern, fordern wir die geplante Einrichtung weiterer Fahrradstraßen zu stoppen. Der Vorgang zeigt erneut, dass die einseitig ideologische Politik der Ratsmehrheit sowie das dilettantische Vorgehen im Stadthaus ein Ende haben müssen.“
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