Die Sanierung des Palais Schaumburg stockt seit Jahren und nun hat das Bundeskanzleramt entschieden, das geschichtsträchtige Gebäude nicht weiter als Dienstsitz des Bundeskanzlers zu nutzen, es soll in den Besitz der umstrittenen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergehen. Die BBB-Fraktion forderte daher in einem Dringlichkeitsantrag für die Ratssitzung am 26. September 2024 (Vgl. Drucksache 241654), die Oberbürgermeisterin zu beauftragen, im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum Berlin/Bonn-Vertrag dafür Sorge zu tragen, dass das Palais Schaumburg als wesentlicher Ort der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zügig denkmalgerecht saniert und der Öffentlichkeit mindestens entsprechend den Vorschlägen des Leiters des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland für Besuche zur Verfügung gestellt wird. Außerdem sollte bis Jahresende 2024 geprüft werden, ob und in welchem Umfang die bereits unter Schutz gestellte Nutzung des Palais Schaumburg auch auf die „ehemalige Funktion als Amtssitz des Bundekanzlers“ und als „Zeitzeuge der Demokratie und Ort der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ ausgeweitet werden kann.
Nachdem OB Katja Dörner (B90/Grüne) ein zügiges Eingreifen in der Sache nicht für nötig hielt und in ihrer Stellungnahme auf Punkt IV des zuletzt mit dem Bund als Grundlage für weitere Gespräche verabredeten Eckpunktepapiers verwies, mit dem von Seiten der Bonner Region lediglich undefiniert das Ziel verfolgt wird, „Gedenkorte der Bonner Republik“ besser zugänglich zu machen, erteilte das grün-rote Bündnis der Initiative der BBB-Fraktion eine Absage.
Dazu sagt BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Es ist enttäuschend, dass die Oberbürgermeisterin und die Ratsmehrheit sich nicht für eine zeitnahe Sanierung des Palais stark machen wollen und auch sonst keine Notwendigkeit der Klärung sehen. Dies geht zu Lasten der Bonner Interessen. Angesichts des geplanten Eigentumsübergangs des Gebäudes auf die BImA muss die Stadt aus unserer Sicht dafür Sorge tragen, dass das Palais als Denkmal und Zeitzeuge der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erhalten und einer würdigen Nutzung zugeführt wird. Bislang ist neben der äußeren Gebäudehülle und der Parkanlage auch die Nutzung als `Amtssitz des Bundeskanzlers´ unter Denkmalschutz gestellt. Der vorhandene Denkmalschutz sollte aber ausgeweitet werden, um eine möglichst irreversible Sicherung einer angemessenen künftigen Nutzung des Palais Schaumburg festzulegen“.