22.10.2024 Zu den Kosteneinsparungen bei der Integrationsassistenz – BBB: Es gibt keine Alternative zu Sparbemühungen der Fachverwaltung

Die BBB-Fraktion sieht angesichts der desaströsen finanziellen Lage der Stadt Bonn und der Ankündigung aus Köln, den Haushalt 2025/2026 nicht genehmigen zu wollen, keine Alternative zu Einsparungen auch im Bereich der Integrationsassistenz. Denn diese dienen gerade dazu, die noch vorhandenen Spielräume der Stadt Bonn bei Standards und Umfang der Integrationsassistenz zu wahren. In welcher Misere sich die Stadt befindet wird deutlich, wenn man die aktuellen Kosten der Integrationsassistenz einmal den Kosten für die Schulträgeraufgaben gegenüberstellt. Für rund 44.000 Schüler wendet die Stadt als Schulträger 2024 ca. 80 Mio. Euro auf, das entspricht überschlägig 1.800 Euro pro Schüler und Jahr. Die Kosten für die Integrationsassistenz liegen für über 850 Schüler bei 40 Mio. Euro und damit bei zusätzlich rund 45.000 Euro pro betroffenem Schüler / Jahr. Nicht zu vergessen, dass ein nicht unerheblicher Teil der zuvor genannten Schulträgerkosten auch dadurch entstehen, dass die Stadt durch das Wahlrecht der Eltern parallel zur inklusiven Beschulung auch noch das alte Förderschulsystem aufrechterhalten muss. Dazu BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Nicht ohne Grund hat die OB die Haushaltsberatungen komplett vertagt, wird sie sich wohl nach dem Gespräch mit der Aufsichtsbehörde gezwungen sehen, den Haushalt in wesentlichen Teilen komplett neu aufzustellen. Dabei hat die Bezirksregierung sehr wohl erkannt, dass die Stadt im Bereich der Integrationsassistenz große Anstrengungen unternimmt, die Kosten in den Griff zu bekommen. Ich warne die Träger daher ausdrücklich vor überzogenen Forderungen bei der Integrationsassistenz insbesondere mit Blick auf die Standards. Im Interesse der betroffenen Familien sollten die Träger Kompromissbereitschaft zeigen.“ Daran, dass die Verantwortung für eine finanziell angemessen ausgestattete Integration von Kindern grundsätzlich beim Land NRW liegt, das wie bei vielen anderen an die Kommunen durchgereichten Aufgaben seiner Pflicht nicht nachkommt, möchte der BBB der guten Ordnung halber erinnern. Das ändert aber nichts daran, dass die inklusive Bildung eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist. „Und hier schließen wir uns abermals der Forderung aus Köln an, dass es bei der Konsolidierung des Haushalts keine Tabus geben darf. Der aktuell nicht genehmigungsfähige Haushaltsentwurf enthält zu Haufe politisch-ideologische Prestige-Projekte der Bonner Grünen, die von der OB als Tabu von den Einsparbemühungen ausgenommen wurden; allen voran seien Klimaplan und Radentscheid genannt. Es sollte auch für die hartgesottensten Klimaaktivisten rund um OB Dörner selbstverständlich sein, dass nach Erreichen der Mindeststandards, Pflichtaufgaben wie die Beschulung unserer Kinder und damit auch die Integrationshilfe Vorrang haben“, so Schott.