19.11.2024 Zum Grundsatzbeschluss Sanierung Stadthaus – BBB fordert genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf vor Entscheidung über Sanierungsvariante

Die BBB-Fraktion spricht sich zwar grundsätzlich für eine Sanierung des Stadthauses statt einem teureren Neubau am gleichen Standort aus, präferiert jedoch eine reine Verwaltungsnutzung statt der von OB Dörner vorgeschlagenen Mischnutzung. Bevor jedoch über die Weiterverfolgung einer bestimmten Sanierungsvariante Beschlüsse gefasst werden, muss OB Dörner (Grüne) aus Sicht der BBB-Fraktion einen genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf vorlegen, der sämtliche bis 2029 kassenwirksam werdende Aufwendungen für die Sanierung des Stadthauses (auf Basis der Varianten N1a und N1c) beinhaltet. Nach jüngsten Aussagen von Stadtdirektor Wolfgang Fuchs sind im nicht genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf bislang nicht einmal die Planungskosten für die Sanierung eingepreist. Gleiches gilt aus Sicht des BBB für das Bauvorhaben eines weiteren Verwaltungsstandortes an der B9 im Quartier Neues Bundesviertel (NQB) von dem förderhin ohnehin niemand weiß, ob es jemals umgesetzt werden wird.

Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Angesichts der im Vergleich aus rechtlichen Gründen kleineren Geschossfläche und der ermittelten hohen Kosten pro Quadratmeter Grundfläche scheidet ein Neubau des Stadthauses aus. Die Sanierungsvarianten mit Nebennutzungen fallen ebenso aus wirtschaftlichen Erwägungen aus. Wenn man 1.700 der 2.680 verwaltungsseitig dauerhaft benötigen Büroarbeitsplätze im Stadthaus und weitere 370 in den Bezirksrathäusern realisieren kann, stellt sich im Übrigen die Frage, ob es sinnvoll ist, den Restbedarf von 610 unbedingt über einen Bau an der B9 zu decken. Mit Blick auf die viel zu hohen Risiken des Gesamtprojektes NQB sollte der Restbedarf anderweitig, zum Beispiel über die Aktivierung eigener Büroimmobilien wie an der Karl-Finkelnburg-Straße 50 gedeckt und auf das NQB-Projekt gänzlich verzichtet werden. Es erscheint zudem mehr als fraglich, ob die Bezirksregierung Köln der chronisch klammen Stadt Bonn neben der 400-450 Millionen kostenden Vollsanierung des Stadthauses auch noch das rund 300 Millionen teure Gesamtprojekt NQB haushalterisch genehmigt.“

Ob der wirtschaftlichen Unwägbarkeiten schlägt der BBB dem Rat abweichend vom Beschlussvorschlag der Oberbürgermeisterin zum Stadthaus vor (s. Anlage), sich zwar grundsätzlich für eine Sanierung statt Neubau an gleicher Stelle auszusprechen, aber vor einer Festlegung auf eine bestimmte Sanierungsvariante neben einen genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf auch ein Konzept zum anderen Gebrauch eigener, heute fremdgenutzter bzw. zweckentfremdeter Büroimmobilien vorzulegen. Hinsichtlich der von der OB gewünschten und vom BBB abgelehnten Sanierungsvariante des Stadthauses zur späteren Nutzung als Verwaltungs-, Wohnungs- und Kulturstandort soll Dörner weitere Konkretisierungen vorlegen. 

„Unabhängig davon, dass wir ohnehin für eine reine Verwaltungsnutzung des sanierten Stadthauses eintreten: Der Stadtrat sollte umfassend zu den davon abweichenden Plänen der Verwaltungsspitze informiert sein. Wie die OB außer in Eigenregie auf einem Grundstück mit einem Bodenwert zwischen schätzungsweise 1.200 – 1.400 Euro pro Quadratmeter sogenanntes bezahlbares Wohnen z.B. durch geförderten Wohnungsbau realisieren will, ist uns schleierhaft. Insbesondere Errichtung, Betrieb und Eigentumsverhältnisse für eine Wohnraumnutzung im Rahmen einer Mischnutzung am Standort des Stadthauses Berliner Platz 2 müssten doch vor einer Entscheidung des Stadtrates klar festgelegt sein. Keine Fraktion im Rat kann doch ernsthaft ein weiteres ´Wünsch-Dir-was-Genossenschaftsprojekt´ mit städtischem Sponsoring und mehrjähriger Verzögerung wie in der Friesdorfer Straße 57 zum Nachteil des Bonner Steuerzahlers wollen.“, so Schmitt weiter.