15.01.2025 Bonner Grundsteuer-Hebesatzsatzung – BBB bezweifelt Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses

Die BBB-Fraktion hat erhebliche Bedenken gegen die rechtliche Durchsetzbarkeit des von der grün-roten Ratsmehrheit am 12. Dezember 2024 gefassten Beschlusses über die „Satzung der Bundesstadt Bonn über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025“. Die auf Basis des Koalitions-Änderungsantrages gefasste Formulierung*, nach der die Verwaltung lediglich gebeten wird, ab 01.01.2025 differenzierte Hebesätze einzuführen, genügt nach Meinung des BBB nicht dem zwingenden Erfordernis der Bekanntmachungsverordnung**, nach dem der Rat Satzungen im Wortlaut zu beschließen hat. Genau aus diesem Grunde hatte die BBB-Fraktion zuvor in ihren eigenen Änderungsanträgen in Sachen Einführung differenzierter Hebesätze  (DS 241905-02AA) und deren Höhe (DS 242138-08AA) eindeutige Wortlaute vorgeschlagen und einen erforderlichen Satzungstext ausformuliert. Für eine möglicherweise im Rat neu zu beschließende Entscheidung über eine regelkonforme Fassung der Satzung spricht auch, dass sich in den letzten, seit der Dezembersitzung des Rates veröffentlichten Amtsblättern keine Bekanntmachung über den Beschluss zu den Hebesätzen findet. Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Grüne) und ihre grün-rote Entourage  scheinen zuweilen mit den einzuhaltenden Formalien des Standardratsgeschäftes überfordert zu sein. Das fing in der letzten Ratssitzung schon bei dem Vorschlag der OB, grundsätzlich bei einem einheitlichen Hebesatz zu bleiben (TOP 5.5), an. Diesen zog Katja Dörner offenbar der irrigen Meinung, dieser wäre mit Koalitionsantrag überflüssig geworden, kurzerhand zurück. Dem formal richtig formulierten Änderungsvorschlag des BBB (DS 241905-02AA) für die Einführung differenzierter Hebesätze entzog sie damit die Grundlage für eine Abstimmung darüber. Im weiteren Verlauf der Beratung zur Grundsteuer sowie der Einführung und Höhe von differenzierten Hebesätzen zu TOP 5.6, spätestens aber vor der folgenden Abstimmung über den dilettantisch formulierten Änderungsantrag der Koalition hätte OB Dörner darauf hinweisen müssen, dass bei der satzungsgebundenen Erhebung der Grundsteuer eine Beschlussfassung über den genauen Wortlaut der Satzung notwendig ist. Schließlich ging es nicht nur um die Änderung z.B. der Hebesatzzahl. Der Vorgang zeigt im Übrigen einmal mehr, dass die Protokollierung im Allris dringend geändert werden muss. Schaut man sich den dort hinterlegten Niederschriftsauszug* an, so stellt man fest, dass als mitbeschlossene Anlage die Hebesatzsatzung in Form des alten OB-Entwurfes hinterlegt ist und damit der Eindruck erweckt wird, der Rat hätte dem Einheitshebesatz der OB zugestimmt.“