23.01.2025 Eindämmung der Müllflut in den Bonner Innenstadtbereichen – BBB: Sondersteuer auf Einwegverpackungen nicht weiter verschleppen!

Die BBB-Fraktion hatte bereits mit einer Initiative vom 5. Juli 2023 im Stadtrat beantragt, Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Grüne) zu beauftragen, eine kommunale Verpackungssteuersatzung nach dem Vorbild der Stadt Tübingen zu erarbeiten. Dort werden schon seit 2022 Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck besteuert, sofern Speisen und Getränke für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Gericht oder Getränk verkauft werden. Obschon das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verpackungssteuer in Tübingen für rechtens erklärt hatte, schoben Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner (B90/Grüne) und die grün-rote Ratsmehrheit im Bonner Stadtrat eine Abstimmung über den BBB-Antrag immer wieder hinaus*. Zuerst begründeten sie das Vertagen der BBB-Initiative mit internem Abstimmungsbedarf, dann mit zu führenden Gesprächen mit Vertretern der Bonner Wirtschaft und schließlich mit einer vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Klage einer Betreiberin eines Tübinger Schnellrestaurants gegen die Steuer. Nachdem am gestrigen Mittwoch nun auch die Karlsruher Richter verkünden ließen, dass von dort keine Bedenken gegen die Besteuerung von Einwegverpackungen bestehen, fordert die BBB-Fraktion in der Ratssitzung am 13.Februar 2025, endlich über ihre dann auf der Tagesordnung stehende Initiative abzustimmen. Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende des BBB, Marcel Schmitt: „Die Zeit der Ausreden ist jetzt vorbei. Die seit eineinhalb Jahren fällige Entscheidung über die von den Verkäufern für Speisen und Getränke zu zahlenden Steuer für Einwegbecher, Einweggeschirr und Essensverpackungen darf nicht weiter aus erkennbar parteitaktischen Spielchen verschleppt werden. Die Oberbürgermeisterin und die Ratskoalition sind in der Pflicht, endlich Lösungen für das Müllproblem in der Innenstadt zu beschließen.“