06.05.2025 Ratsbeschluss zum Radentscheid – Kein Freifahrtschein für OB

Mit ihrer Anfrage im Rechnungsprüfungsausschuss am 6. Mai 2025 zur Klarstellung der Kompetenzen des Rates hinsichtlich der Änderung des Markierungsstandards hat die BBB-Fraktion offensichtlich den politischen Nerv von OB Dörner (Grüne) getroffen. Dass die OB zwangsläufig aufgrund des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes und entsprechendem Hinweis des BBB eingestehen muss, ihre Kompetenzen – umschrieben mit „aus Rechtsgründen“ – überschritten zu haben, ist das Eine (DS 252993, Ziffer 2). Auch wenn diese Kompetenzüberschreitung zunächst wie ein „Versehen“ anmuten mag, scheint dies aus Sicht der BBB-Fraktion zumindest bewusst, wenn nicht gar systematisch durch OB Dörner betrieben zu werden. Darauf weist Ziffer 1 des Beschlussvorschlages von OB Dörner zu DS 25993 für die Ratssitzung am 8. Mai hin. Zuerst wird OB Dörner nicht müde, auf den Beschluss zu Mindestgehwegbreiten von 1,50 Meter als einzuhaltende Beschlusslage hinzuweisen und vornehmlich Autofahrer damit konsequent zu gängeln. Und plötzlich soll die Vorgabe aus dem Ratsbeschluss dazu nicht mehr gelten, sondern per `Klarstellungsbeschluss´ oder besser Ermächtigungsbeschluss ihrem eigenen Ermessen unterliegen? Dazu sagt BBB-Johannes Schott, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses: „Nicht neu ist, dass Ratsbeschlüsse wie zum Radentscheid, der nicht unmittelbar umsetzbare Ziele zum Gegenstand hatte, mit Blick auf die zu treffenden Entscheidungen über resultierende Maßnahmen zuweilen auslegungsfähig sind. Wenn OB Dörner sich aber nun mit größter Selbstverständlichkeit genehmigen lassen will, von den mit Ratsentscheidungen getroffenen Vorgaben u.a. zum Fahrradstraßenkonzept, den Regelbreiten von Fahrrad- und Gehwegen nach eigenem Ermessen abweichen zu dürfen, hebelt dies in erheblichem Maße die politische Mitbestimmung aus. Wir werden dem demokratisch bedenklichen Ansinnen der OB, sich von der Politik einen Freifahrtschein ausstellen zu lassen, jedenfalls nicht zustimmen.“