04.07.2025 Neuer Bebauungsplan für das Gelände der Uniklinik auf dem Venusberg – BBB unterstützt Forderung nach grundlegender Überarbeitung des neuen Bebauungsplanentwurfes

BBB-Stadtverordneter und OB-Kandidat Johannes Schott war in der Veranstaltung der Anwohnerinitiativen am 2. Juli auf dem Venusberg ebenfalls zugegen und fordert Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Grüne) auf, die im Raum stehenden, teils irreführenden und sogar falschen Aussagen des Uniklinikums insbesondere zu den Festsetzungen oder besser Nichtfestsetzungen klarzustellen. Der rechtskräftige Bebauungsplan aus den 60er Jahren enthält Festsetzungen zur maximalen Geschosszahl der Gebäude. Genau solche Festsetzungen fehlen in dem aktuellen Entwurf.

Dazu BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Dass im neuen Bebauungsplanentwurf keine maximale Geschosszahl festgelegt wurde, ist weder Zufall noch Versehen. Wie bitte soll sonst die dreifache Baumassenzahl möglich sein, wenn nicht in die Höhe gebaut wird oder anders gesprochen: Wozu eine Verdreifachung der Baumasse, wenn diese gar nicht durch Hochbauten benötigt wird? Selbstverständlich sind mehrgeschossige Gebäude nach dem aktuellen Entwurf möglich. Ob diese nun bei bis zu 35 Metern Höhe 5, 8 oder 10 Geschosse haben, spielt letztlich eine untergeordnete Rolle.“

Dass sich unter den kooperationsbereiten Anwohnern der Initiative nun Argwohn und Gegenwehr breit macht, ist nicht zuletzt der Kommunikationsweise von UKB und OB Katja Dörner geschuldet. Soweit dem BBB bekannt ist, wurde ein möglicher zweiter Hubschrauberlandeplatz bisher gar nicht thematisiert. Ein Reizthema für Anwohner, die mit der Lärmbelastung allein gelassen werden und noch nicht einmal auf Lärmschutzfenster hoffen dürfen. Bei der Genehmigung der Hubschrauberplattform auf dem Notfallzentrum waren deutlich weniger Flugbewegungen zugrunde gelegt worden. Nach wie vor kritisch ist auch die Park- und vor allem Verkehrssituation auf dem Venusberg und dessen Zufahrt. Das Verkehrsgutachten zum neuen Bebauungsplan lässt künftig sogar noch schlimmeres vermuten. Denn das Gutachten kommt nicht zu dem Schluss, dass die Erschließung bei Ausnutzung des Bebauungsplanes gesichert ist. Diese hängt nicht nur von weiteren bislang nicht geplanten oder umgesetzten Maßnahmen* ab. Die abschließende gutachterliche Formulierung „Unter den genannten Prämissen kann erwartet werden, dass nach Realisierung des Planvorhabens die Verkehrsabwicklung störungsarm gelingt.“ heißt nichts anderes, als dass sich der Gutachter außerstande sieht, dem Planvorhaben eine gesicherte Erschließung zu bescheinigen.

„Daher muss aus meiner Sicht zwingend eine grundlegende Überarbeitung des Planentwurfes erfolgen mit der Maßgabe, dass vor einem Satzungsbeschluss alle zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden, dem Planvorhaben eine gesicherte Erschließung attestiert wird und dies bitte unter vernünftiger Abstimmung mit den Betroffenen. Andernfalls sehe ich ein langes Klageverfahren auf uns zukommen. Zudem müssen auch die übrigen Gesichtspunkte wie umwelt- und klimatische Auswirkungen, Fragen zur Versiegelung, Baudichte, Lärm-, Licht- und sonstigen Emissionen geklärt werden. Man darf nicht außer Acht lassen, dass das UKB bereits in den letzten Jahren massiv ausgebaut wurde und die Kapazitätsgrenzen längst erreicht sind“, so Schott.

Nach Ansicht der BBB-Fraktion muss eine Entlastung geschaffen werden; so wäre es denkbar, dass einzelne Institute und Forschungseinrichtungen langfristig an einem anderen Standort angesiedelt werden. Auch die universitäre Vorklinik könnte problemlos in Poppelsdorf bleiben.

 

 

 

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– Verbesserung der Leistungsfähigkeit mindestens der Knotenpunkte Robert-Koch-Straße/Haager Weg, Sigmund-

Freud-Straße / Kiefernweg und Röttgener Straße /Buchholzstraße

– Intensivierung des Mobilitätsmanagements des UKB zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens im Pkw-

Verkehr, vor allem in den Spitzenstunden, Vornehmliche Zielgruppen sind insbesondere die Beschäftigten

und die ambulanten Patienten und deren Begleitung. Als realisierbares Ziel ist eine Reduzierung des Pkw-

Anteils im UKB-Ziel- und Quellverkehr um ca. 10 % anzusehen, dies wurde durch die Jobrad-Befragung

ermittelt

– Sicherung und Schaffung qualitativ ausreichender Radzuwege außerhalb der Hauptverkehrsstraßen aus

allen Himmelsrichtungen, insbesondere für Wege in die bevölkerungsreichen Bonner Stadtgebiete

– Verbesserung und Verbreiterung des UKB-Internen Wegesystems und Ausweisung eines Venusberg-weiten

Wegesystems für Fahrten auf den Venusberg und zum UKB-Gelände

– Verbesserung des ÖPNV-Angebots mindestens in den Spitzenstunden

– Die Umgestaltung des Knotenpunkts Karl-Landsteiner-Straße/Sigmund-Freud-Straße auf dem Gelände des

UKB ist Bestandteil des Rahmenplans. Hier ist die Ein- und Ausfahrtsituation zum Parkhaus Mitte von Bedeutung

für die Leistungsfähigkeit