14.07.2025 Klimaschutz: Keine Evaluierung der Bodenversiegelung – BBB: OB Dörner (Grüne) lehnt Erhebung aus eigenem Interesse ab

Der promovierte Klimatologe Karsten Brandt weist seit Jahren zu Recht darauf hin, dass mit dem Grad der Bodenversiegelung einer Stadt auch deren örtliche Klimabelastung ansteigt. Im August 2024 referierte er bei einer Veranstaltung der Bonner Grünen in der Stadthalle darüber, dass die Jahresmitteltemperatur Bonns zuletzt erschreckend schnell angestiegen sei und abends die Stadt bis zu neun Grad wärmer wäre als das Bonner Umland. „Das Stadtklima hat sich katastrophal verschlechtert, aufgrund ihres Wachstums“, sagte Brandt im Beisein von Oberbürgermeisterin Katja Dörner vor Jahresfrist. Wer nun nach den konkreten Ergebnissen der Bemühungen von OB Dörner und der grün-roten Ratsmehrheit zum Klimaschutz in Bonn fragt, egal ob zur tatsächlichen Reduzierung von Treibhausgasen oder zur baulichen Verdichtung (BBB-Anfrage CO2- und Kosten-Bilanz des Bonner Klimaplans Drucksache 240776) bekommt selten konkrete Antworten.

Zur Sitzung des Planungsausschusses am 8. Juli wollte die BBB-Fraktion nun wissen (BBB-Anfrage Flächenverbrauch für Bauvorhaben in Bonn, Drucksache 253052), wie sich seit Amtsantritt von OB Katja Dörner (Grüne) die Bodenversiegelung entwickelt hat. Zum einen wollte die BBB-Fraktion erfahren, wie viel Oberfläche durch Baumaßnahmen (Gebäude, Straßen, Plätze etc.) zusätzlich versiegelt wurde und andererseits, wie viel bisher versiegelte Fläche durch Entsiegelung wieder ihrer natürlichen Funktion zugeführt wurde*. Wie nicht anders zu erwarten, konnte oder wollte OB Dörner die Fragen der Wählervereinigung nicht beantworten.

Auf Nachfrage des BBB zur Aussage der OB: „Eine Beantwortung dieser Fragen aus Satellitendaten wäre ein gangbarer Weg. Hierzu wäre ggf. ein gesonderter Auftrag an die Verwaltung erforderlich. Allerdings sind für diesen Auftrag, der extern vergeben werden müsste, keine Haushaltsmittel vorhanden.“ musste die Verwaltung in der Sitzung einräumen, gar nicht zu wissen, wie viel eine solche Satellitenauswertung kosten würde. Wie man behaupten kann, für etwas keine Haushaltsmittel zu haben, wenn man gar nicht weiß, was es kostet, bleibt das Geheimnis der Oberbürgermeisterin und ihres mit den Fragen des Umweltschutzes wohl überforderten Stadtbaurates. Die wenige Minuten dauernde Netzrecherche des BBB hat ergeben, dass die Stadt Köln bereits 2022 eine Satellitenauswertung hat durchführen lassen. Legt man den damaligen Preis umgerechnet von ca. 27 Euro / km² für die Fläche der Bundesstadt Bonn (64,2 km²) zugrunde, ergeben sich Kosten von knapp 1.800 Euro.

Dazu BBB-Stadtverordneter Marcel Schmitt: „Die Flächenversiegelung lag in 2020 bei rund 60% in den städtisch bebauten Teilen Bonns und hatte damit damals schon ein bedenkliches Ausmaß angenommen**. Wir müssen davon ausgehen, dass der Versiegelungsgrad seither noch zugenommen hat. Wenn immer mehr Grünflächen verschwinden, fehlt Schatten, Verdunstungskälte und die Abkühlung der Luft, die Mortalitätsrate gerade der Älteren unter uns steigt. In ihren Sonntagsreden für eine am Klimawandel ausgerichtete Baupolitik weisen OB Dörner und die grün-rote Ratsmehrheit gerne auf ihre Beschlüsse zur Schwammstadt oder zum Klimaanpassungskonzept hin. Fragt man nach der konkreten Umsetzung der Ziele und der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen*, mauern Dörner und die Stadtverwaltung. Man bekommt statt Antworten nur Ausreden. Das Warum erklärt sich schnell: OB Dörner und die grün-rote Koalition wollen das Stadtgebiet im großen Stil weiter bebauen lassen. Sie planen beispielsweise auf rd. 20 ha Grünfläche im Katzenlochbachtal Wohnungsbau umzusetzen. Bis zu 1.200 Wohneinheiten wären dort möglich. Dass dies erhebliche Nachteile für die Frischluftversorgung von Lengsdorf haben wird, ficht die Regierenden im Rathaus nicht an. Reden und Handeln sind eben zweierlei. Das gilt insbesondere für die Grünen.“

Für die Ratssitzung am 4. September 2025 wird die BBB-Fraktion beantragen, Mittel für eine satellitenbasierte Analyse der Bodenversiegelung auf Bonner Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen und diese künftig im Jahresturnus durchzuführen.

 

 

*Gemäß Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) §8 (3) sollen “Träger öffentlicher Aufgaben darauf hinwirken, dass bereits versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für die Nutzung der Böden notwendig ist, im Rahmen von Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich (…) , soweit dies erforderlich und zumutbar ist, wiederhergestellt und entsiegelt werden”.
**Studie im Auftrag der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft