Das Presseamt der Stadt Bonn will vom Taubenproblem an der Nordunterführung nichts gewusst haben, dabei war die Chefin des Presseamtes Frau Dr. Hörig in der Sitzung, in der das Thema behandelt wurde, anwesend und beteiligt.

Denn bereits im März 2020 befasste sich der Hauptausschuss auf Initiative der BBB-Fraktion mit der Taubenplage. In der Diskussion zu der Anfrage des BBB zeigte die Stadtverwaltung wenig Verständnis für die Bürger, die täglich die Unterführung zwischen Innenstadt und Musikerviertel benutzen und nicht von einer der ca. 70 Tauben von oben etwas abbekommen wollen. Dabei musste die Verwaltung zugeben, dass für den Normalbürger zwar das Taubenfüttern unter Strafe gestellt ist, nicht aber für 4 Bürgerinnen ohne veterinärmedizinische Ausbildung, die Ausnahmegenehmigungen zum Anfüttern von angeblich verletzten Wildtauben von der Stadtverwaltung erhalten haben (Vgl. Anlage DS 200367).

Dazu sagt BBB-Stadtverordneter Dr. Albert Weidmann: „Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass man die Nordunterführung nicht nutzen kann, ohne sich dem Risiko auszusetzen, Exkremente auf den Kopf zu bekommen. Hier muss die Verwaltung unverzüglich Abhilfe schaffen und eine wirksame Taubenvergrämung installieren. Der Gesundheitsschutz für unsere Bürgerinnen und Bürger geht dem Tierwohl vor. Ich wohne seit 30 Jahren im Musikerviertel und nutze die Unterführung fast täglich. Bis vor ca. 3 Jahren gab es noch keine Tauben unter der Nordunterführung. Die Südunterführung ist z.B. taubenfrei. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Unterführungen ist, dass lediglich unter der Nordunterführung täglich ca. 1 – 2 kg Vogelfutter von den Damen verteilt und Trinkgefäße mit Wasser aufgestellt werden.“

Der BBB erwartet im Sinne der täglichen Nutzer von der Stadtverwaltung, dass die Sondergenehmigungen für das Anfüttern sofort eingezogen werden. Außerdem sollen grundsätzlich bei allen städtischen Baumaßnahmen mögliche „Taubendonnerbalken“ vermieden werden, um Verschmutzungen und Beschädigungen durch Taubenkot von vornherein weitestgehend auszuschließen.