Der öffentliche Verbindungsweg von der Koblenzer Straße zum Hubertinumshof wird aktuell als Fläche für Außengastronomie genutzt. Über die gesamte Weglänge sind Tische und Stühle aufgestellt. Der gastronomische Betrieb selbst befindet sich auf der Koblenzer Straße.

Die derzeit zur Bewirtung von Gästen zweckentfremdete Fläche ist laut rechtsgültigem Bebauungsplan (Nr. 8117-64) als Fußweg festgesetzt. Der Bürger Bund Bonn möchte mit seiner Großen Anfrage (Drucksache 231250*) in Erfahrung bringen, ob die derzeit vorzufindende Nutzung des Verbindungsweges rechtens ist und zusätzlich die Vorgaben der Werbe- und Gestaltungssatzung* in erforderlichem Umfang berücksichtigt sind.

Dazu sagt BBB-Bezirksverordnete Jutta Acar: „Die aktuelle Nutzung des Verbindungsweges wirft einerseits mit Blick auf den beschlossenen Radentscheid die Frage nach der Einhaltung der darin vorgegebenen Gehwegbreiten auf und darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Funktion der Fläche als Rettungsweg. Im Interesse der Öffentlichkeit möchten wir darüber hinaus in Erfahrung bringen, ob bei einer etwaig genehmigten Nutzung die Vorgaben der genannten Satzung genügend berücksichtigt wurden und ob die Beteiligung weiterer Fachämter vorgenommen wurde.“

Die Werbe- und Gestaltungssatzung Bad Godesberg beinhaltet insbesondere in Paragraph 13 gleich mehrere Vorgaben, welche für eine Nutzungsgenehmigung nachzuweisen sind. Außerdem müssen die Vorgaben durch den Stadtordnungsdienst entsprechend nach Genehmigung kontrolliert werden.

*) ALLRIS – Vorlage (sitzung-online.de)

**) https://intranet.bonn.de/medien-global/amt-30/ortsrecht/bauen/61-26_Gestaltungs-_und_Werbesatzung_Bad_Godesberg.pdf