Mit Nachricht vom 25. September hat Oberbürgermeisterin Katja Dörner den Fraktionen im Rat der Stadt Bonn die Absicht der Landesregierung mitgeteilt, die sog. Kindspauschalen im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) ab 01.08.2024 um knapp 10% zu erhöhen.

 

Das würde für die Stadt Bonn bedeuten, dass sie den freien Träger von Kitas zusätzlich zum 2% Haushaltsansatz eine Summe von rd. 8,7 Mio. Euro zur Verfügung stellen muss. Der aus Düsseldorf aufgegebene Zusatzleistung wird aber nur ein Landeszuschuss von 4,9 Mio. Euro gegenüberstehen, sodass die Stadt Bonn zusätzlich 3,8 Mio. Euro aus eigener Tasche zahlen muss. Zusätzlich betrifft die Erhöhung des Kibiz-Zuschusses auch die Kindertagespflege. Dort ist mit Mehrkosten von 1,6 Mio. Euro für den Haushalt zu rechnen, für die keine weiteren Ausgleichszahlungen vom Land vorhanden sind.

 

Für den eingetretenen Fall hatte der Rat im Rahmen der freiwilligen finanziellen Hilfe für freie Träger von Kitas beschlossen, „die Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt Bonn zeitnah anzupassen“. Demnach wären die im März als Zusatz beschlossenen, freiwilligen Zuschüsse in Höhe von knapp 5 Mio. Euro zur Rettung der Kitas und der Tagespflege spätestens zum 01.08.2024 um die tatsächlich Mehrkosten zu kürzen und das verbleibende Minus von 400.000 Euro überplanmäßig bereitzustellen.

 

Um den Trägern früheste möglich Sicherheit bei der Finanzierung zu geben, hat die BBB-Fraktion eine entsprechende Beschlussfassung bereits in 2023 beantragt. Des Weiteren hat die BBB-Fraktion beantragt, einen möglicherweise nicht benötigten Anteil der um 2,5 Mio. Euro erhöhten Landeszuschüsse für die städtischen Kitas (2.500.000 Euro) dem Haushalt im Gegenzug zuzuführen.

 

Dazu BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Mit unserem Antrag möchten wir die Oberbürgermeisterin und ihre Ratsmehrheit von Grünen, SPD, Linken und Volt vor dem Hintergrund der desolaten Haushaltslage an ihre eigene Beschlussfassung von März diesen Jahres erinnern. Denn der Wortlaut der Mitteilung von OB Dörner lässt vermuten, dass sie wie in anderen Fällen auch, gar nicht daran denkt, sich an den geltenden Ratsbeschluss zu halten. Aus meiner Sicht ist eine Beibehaltung des freiwilligen, zusätzlichen Zuschusses an die freien Träger von Kitas ausgeschlossen, da freiwillige, zusätzliche Zuschüsse gegenüber gesetzlich festgelegten Zahlungsverpflichtungen immer nachrangig zu gewähren sind.“