Auf Nachfrage der BBB-Fraktion erklärte die Stadtverwaltung gestern Abend im städt. Verkehrsausschuss, dass sie direkt nach Ende des Verkehrsversuches Adenauerallee mit der abschnittsweisen Erneuerung der dortigen Entwässerungsanlagen beginnen wird. In den von den Arbeiten nicht betroffenen Bereichen der Straße wird es aber nicht zur Wiederherstellung von zwei Fahrbahnen pro Richtung kommen. Vielmehr will die Stadt die Sonderspuren für den Radverkehr beibehalten und die Pedaleure im Baustellenbereich auf den verbliebenen Fahrbahnteil führen. Da diese Planung insbesondere für Fahrradfahrer ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt, hat der BBB vorsichtshalber für die nächste Ratssitzung beantragt, die Straße während der Bauarbeiten ausschließlich für den Kfz-Verkehr freizugeben. Dass dies rechtlich möglich ist, hat das Verwaltungsgericht Köln laut gestriger Auskunft der Stadtverwaltung gerade erst bestätigt, in dem es einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung gegen die den Rad- und Fußverkehr ausschließende Regelung auf der Baustelle Endenicher Ei ablehnte.

Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Eine Führung der Radfahrer im Mischverkehr mit den Kraftfahrzeugen auf der jeweils verbleibenden Fahrbahn der Adenauerallee scheidet für uns aus Sicherheitsgründen aus.“

In der gestern im Verkehrsausschuss erneut geführten gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung um die angeblich „zwingende“ Reduzierung der Adenauerallee auf 2 Fahrbahnen für den Individualverkehr zugunsten eines Fahrradschutzstreifens auf den äußeren der aktuell vier Fahrbahnen erachtet die BBB-Fraktion die neuerlichen Einlassungen von Stadtbaurat Helmut Wiesner nach wie vor als mehr politisch motiviert, denn rechtlich fundiert.

Schmitt: „Stadtbaurat Wiesner und OB Dörner (B90/Grüne) haben in ihren Einlassungen bislang die Option unterschlagen, die Adenauerallee nach der Sanierung gemäß den geltenden Vorschriften zur StVO erneut vierspurig aber ohne Fahrradfahrstreifen auszubauen. Diese von uns befürwortete Möglichkeit würde nur dann rechtlich entfallen, wenn nicht parallel mit dem Rheinufer und der Kaiserstraße gleich zwei Fahrradschnellrouten vorhanden wären, über die unter Nutzung von Querverbindungen* der Bundesrechnungshof, das Beethoven-gymnasium, das Juridicum und der Kindergarten an der Adenauerallee erreicht werden können. Entgegen der irrigen Auffassung des Stadtbaurates bedeutet die Abwägung der Interessen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer eben nicht, dass für Radfahrer völlig umwegfreie Wegeführung exklusiv vorgehalten werden müssen und die Belange der Pedaleure denen der Autofahrer immer vorzuziehen wären. Das ist und bleibt lediglich der ideologische Ansatz in den Köpfen von weiten Teilen einer grünlinken Stadtguerilla, die mit allen Mitteln versucht, die eigenen politischen Konzepte und Ziele durchzusetzen.“

 

*Erste und Zweite Fährgasse, Aufgang Schaumburg-Lippe-Straße sowie Weberstraße