Für die morgige Sitzung des Planungsausschusses und der Bezirksvertretung Bonn am 15. Juni hat die BBB-Fraktion beantragt, im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung eines Investors an der Grootestraße/Lenaustraße nicht nur im Stadthaus sondern auch in räumlicher Nähe zum Vorhabengebiet zu präsentieren. Nach dem Konzept des Investors sollen dort 243 Wohneinheiten entstehen. Mit dem Änderungsantrag möchte der BBB aber nicht nur erreichen, dass im Rahmen einer dezentralen und bürgerfreundlichen Verwaltung „vor Ort“ auch verstärkt mobilitätseingeschränkten Menschen oder solchen ohne Internetzugang die Planung in räumlicher Nähe zum Vorhabengebiet vorgestellt werden soll (DS 201805-01AA).

BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Die Bürgerbeteiligung zur Planung des Investors an der Grootestraße/Lenaustraße birgt eine besondere Brisanz. So teilt die Verwaltung am Rande mit, dass im Zuge der Verkaufsverhandlungen wohlgemerkt in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bonn eine Vorzugsvariante bereits im Grundstückskaufvertrag vereinbart wurde. Je nach vertraglicher Ausgestaltung würde damit jede Form der Bürgerbeteiligung ad absurdum geführt, weil klar ist, dass Veränderungen wohl kaum durchzusetzen sein dürften. Hierzu fordern wir in gleicher Sitzung Aufklärung durch die Oberbürgermeisterin.“

An dieser Aufklärung sollten auch die Fraktionen von Grünen, SPD, Linken und Volt vor einer Bürgerbeteiligung interessiert sein. Denn sie wollen den Investor verpflichten, einen deutlich höheren Anteil an Geschosswohnungsbau zu realisieren und dabei den KfW-Standard 40 einzuhalten.

„Den Wunsch können die Mehrheitskoalitionäre je nach Vertragslage dann auch nicht durchsetzen, zumindest nicht ohne erhebliche Schadenersatzleistungen aus Steuergeldern“, so Schott weiter.

* https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001343&refresh=false

** https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000991&refresh=false