14.04.2023 Anzahl Flüchtlinge in Bonn – BBB beantragt „Beschränkung“ auf 100 % Erfüllungsquote
Die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes an der Deutschherrenstraße in Bad Godesberg soll um 130 auf 460 Plätze erweitert werden. Von den in der ZUE Untergebrachten werden derzeit nur 50 % auf die sogenannte Erfüllungsquote der Stadt Bonn angerechnet. Diese Nachricht hat die BBB-Fraktion zum Anlass genommen, dem Stadtrat einen Beschlussvorschlag mit dem Ziel zu unterbreiten, die Oberbürgermeisterin zu beauftragen, sich an entsprechender Stelle des Landes dafür einzusetzen, dass künftig die Zahl der Geflüchteten in Unterkünften des Landes und des Bundes vollständig auf die Aufnahmequote der jeweiligen Kommune angerechnet wird. Zudem soll der Rat beschließen, die Erfüllungsquote Bonns von derzeit 122% auf 100 % zurückzuführen und diese abgesehen von unvermeidbaren Schwankungen nicht mehr darüber hinaus ansteigen zu lassen.
Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Es ist völlig unstrittig, dass Flüchtlinge aus Kriegsgebieten wie der Ukraine geholfen werden muss. Angesichts der desolaten Haushaltslage sowie dem mangelnden Wohnraum-, Schul- und Kinderbetreuungsangebot kann Bonn die von ihr zu erbringende Anzahl bei der Aufnahme von Hilfesuchenden nicht wie bisher weit übererfüllen. Es sollte künftig darauf geachtet werden, dass jene Städte und Gemeinden NRWs, die seit Jahren ihre Aufnahmequoten mit Wissen der zuständigen Landesbehörden unterschreiten, endlich in die Pflicht genommen werden und ihren diesbezüglichen Obliegenheiten nachkommen. Insbesondere dann, wenn in Kommunen Wohnraum zur Verfügung steht und Geflüchtete somit unmittelbar und besser integriert werden können als bei einer Unterbringung in hiesigen Containeranlagen.“
2023-04-12 230756 BBB-Antrag_ Erfuellun VO