Oberbürgermeisterin Katja Dörner schlägt in ihrer Beschlussvorlage DS 230281 dem Rat zum einen die erhebliche Reduzierung der Stellplätze für den künftigen Betrieb der Beethovenhalle vor. Alleine auf dem Parkplatz vor der Halle sollen von 188 bestehenden 131 Parkstände wegfallen. Weitere Kfz-11 Plätze sollen entlang der Theaterstraße Fahrradabstellanlagen weichen. Dies kommt für den BBB aus mehreren Gründen nicht in Frage. Zum einen teilt die Fraktion uneingeschränkt die Bedenken der Betreibergesellschaft BonnCC hinsichtlich der schlechteren Vermarktungschancen und den daraus resultierende finanziellen Konsequenzen für den Betrieb. Hinzu kommt, dass im Umfeld der Beethovenhalle rund 200 Stellplätze* im Wesentlichen zugunsten von Radfahrern bereits entfernt worden sind bzw. bis zur Eröffnung der Halle noch wegfallen werden. Zum anderen beabsichtigten Dörner und die linksgrüne Ratsmehrheit, 45 von insgesamt 120 bauordnungsrechtlich zwingend notwendigen Stellplätzen in der Beethovengarage nachzuweisen. Abgesehen davon, dass OB Dörner Machbarkeit und Finanzierung dieses Vorschlages egal zu sein scheinen, hält die BBB-Fraktion die Verlagerung der 45 Stellplätze in die Beethovengarage für rechtlich fragwürdig.

Dazu BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Nach der Bonner Stellplatzsatzung (§ 4 Abs. 1, Stellplatzsatzungstext-Bonn) sind Stellplätze `vorrangig auf dem Baugrundstück` herzustellen, also auf der bisher als Parkplatz der Beethovenhalle genutzten Fläche. Mit ihrem Vorschlag, 45 notwendige Stellplätze in der Beethovengarage nachzuweisen, verstößt die Oberbürgermeisterin gegen ihre eigene, von der Ratsmehrheit aus Grünen, SPD, Linken und Volt 2022 im Rat als Ortsrecht beschlossene Stellplatzsatzung. Was die Stadt bei privaten Bauvorhaben von Bauherrn abverlangt, muss sie gegen sich selbst ebenso gelten lassen.“