12.04.2024 Migration – BBB beantragt Grundsatzbeschluss zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Bonn

Mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Länderchefs beim Migrationsgipfel im November 2023 verabredeten und heute Morgen im Bundestag beschlossenen Einführung der Bezahlkarte sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig einen wesentlichen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten und nur noch in geringer Menge als Bargeld. Mit Einführung der Karte können unter anderem Geldzahlungen von Migranten an Schlepper oder an andere Personen ins Ausland verhindert werden. Die BBB-Fraktion teilt das Ansinnen des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidenten sowie des Bundestages und hat für die Ratssitzung am 18. April 2024 einen Grundsatzbeschluss zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber nach dem Modell des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt. Auslöser für die Initiative ist die bisher gezeigte inkonsistente Haltung der schwarz-grünen Landesregierung von NRW, die sich zwar für die Bezahlkarte auf Bundesebene publikumswirksam stark gemacht hat, die Einführung aber nicht landesweit einheitlich vorschreiben, sondern die Entscheidung den Kommunen überlassen will. Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Wir begrüßen, dass der Bundestag dem Wunsch der Bundesländer nach Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes nachgekommen ist. Die Einführung der Bezahlkarte hilft zu verhindern, dass Migranten Teile von Sozialleistungen an Verwandte, Freunde oder Schlepper im Ausland überweisen. Sie ist also auch ein Beitrag zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität. Die Bundesstadt Bonn sollte die von den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler beschlossenen migrationspolitischen Ziele unterstützen und die Bezahlkarte zum nächstmöglichen Zeitpunkt einführen.“ Die vom Bleibewerk Bonn des Kölner Flüchtlingsrats e.V. mit Schreiben vom 25. März 2024 vorgetragene Auffassung, nach der die Bezahlkarte gegen die Menschenwürde verstoße und daher verfassungswidrig sei, hält die BBB-Fraktion für ebenso abwegig wie die Meinung* der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die in bedenklich unterstellender Weise glaubt, dass das Risiko besteht, dass Geflüchtete, die wegen der Bezahlkarte über nicht genügend Bargeld verfügen, versuchen werden, sich dieses über kriminelle Machenschaften zu besorgen .   * Auszug aus ZDF-Online-Angebot: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte davor, den Anteil des Bargelds für Geflüchtete zu gering zu halten. Geflüchtete stünden nicht selten unter dem Druck, Krankheitskosten der Familien im Herkunftsland mitzutragen oder schuldeten Schleusern Geld. Wenn hier nicht Maß und Mitte gehalten werden, besteht das Risiko, dass Geflüchtete versuchen werden, sich das nötige Geld über kriminelle Machenschaften zu besorgen. Jochen Kopelke, GdP-Bundesvorsitzender Diese Drucksituation verschwinde nicht mit der Bezahlkarte und könne sich auch auf die Sicherheit der verbliebenen Familien in den Heimatländern auswirken, erklärte der Kopelke. Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/bundestag-bezahlkarte-gesetz-ampel-beschluss-100.html