26.06.2024 Eindämmung der Müllflut in der Bonner Innenstadt – BBB: Ratsbündnis verschleppt weiterhin Lösungsansätze

Die BBB-Fraktion hatte mit Datum vom 05.03.2024 beantragt (DS 240406), Anbietern auf dem Bonner Marktplatz, die vollständig auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck verzichten, die Standgebühren um 25 % zu reduzieren. Ferner hatte der BBB vorgeschlagen, dass ab dem 01.04.2025 nur noch Beschicker zum Bonner Wochenmarkt zugelassen werden sollen, die sich vertraglich verpflichten, auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr- und besteck vollständig zu verzichten. Damit haben die unabhängigen Wähler eine ursprünglich von den Bonner Grünen stammende Idee aus den 1990er Jahren aufgegriffen, die nie beschlossen und umgesetzt wurde. Wer jetzt meint, der BBB würde bei der von den Grünen geführten Ratskoalition damit offene Türen einrennen, täuscht sich. Wie schon bei der vom BBB beantragten Einführung einer Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild (DS 231182) schiebt das grün-rot-rote Bündnis auch diesen Vorstoß, die Verpackungs- und Müllflut in der Innenstadt einzudämmen, auf die lange Bank. Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Nach wie vor verschleppen die Oberbürgermeisterin und die Ratskoalition Lösungen für das Müllproblem in der Innenstadt. Selbst dort, wo die Verpackungsflut schnell und rechtlich einwandfrei dauerhaft reduziert werden könnte, wie zum Beispiel auf dem Bonner Wochenmarkt, vertagen Ratsmehrheit und Katja Dörner die längst fällige Entscheidung darüber und machen sich damit unglaubwürdig. Das gilt im Besonderen für die Grüne Faktion im Rat. Sie muss sich fragen lassen, ob ihre Erklärungen zum Klima- und Umweltschutz im Zusammenhang mit Müllvermeidung nur Worthülsen gewesen sind oder der Antrag des BBB nur deshalb per Hinhaltetaktik sabotiert wird, weil er von der `falschen´ Fraktion eingereicht wurde.“ Während der Antrag des BBB nunmehr seit Monaten von Grünen, SPD und Linken durch Vertagung zurückgestellt wird, winkten deren Vertreter in der Ratssitzung am 20.06.2024 ein rechtlich noch nicht ausreichend geprüftes und in seiner Wirkung eher zweifelhaftes Programm für in Bonn ansässige Kleingastronome unter der Voraussetzung durch, dass diese Mehrwegverpackungen für ein Jahr anbieten (siehe untenstehende Medienmitteilung der Stadt vom 24.06.2024). Schmitt: „Viel Hoffnung, dass das Programm, das lediglich für 20 Bonner Kleinbetriebe einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro vorsieht, dauerhaft etwas bringt, kann man nicht haben. Schon nach Ablauf von 12 Monaten können die teilnehmenden Betriebe wieder auf Einwegverpackungen beim Verzehr vor Ort als auch für Getränke und Speisen to-go zurückkehren. Was das dann für den Umweltschutz in Bonn gebracht haben soll, ist mir rätselhaft.“   Aus dem Presseportal der Stadt: „Bonn fördert Mehrwegangebot in Kleingastronomie 24.06.2024 Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Juni 2024, ein Förderprogramm für Kleinstgastronomiebetriebe beschlossen: Sie können finanzielle Unterstützung beantragen – vorausgesetzt, sie bieten für ein Jahr ausschließlich Mehrwegverpackungen an. Die Stadt Bonn bietet kleineren Gastronomiebetrieben im Stadtgebiet einen finanziellen Anreiz, auf Mehrwegalternativen umzusteigen und zahlt bis zu 20 Betrieben einmalig 1.000 Euro. Neben der finanziellen Förderung werden die Betriebe zudem online auf dem Stadtplan von „Bonn geht den Mehrweg“ hervorgehoben – bereits seit 2019 verfolgt Bonnorange mit dieser Initiative das Ziel, Einwegmüll zu vermeiden. Der Beschluss des Rates steht unter dem Vorbehalt, dass die Verwaltung zunächst klären muss, ob die vorgeschlagene Umsetzung rechtskonform ist. Ist das der Fall, können Bonner Betriebe die Förderung online unter www.bonn-geht-den-mehrweg.de beantragen, sofern sie maximal fünf Beschäftigte und maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht: Gastronomiebetriebe müssen für Plastikverpackungen und Getränkebecher Mehrwegalternativen anbieten – und zwar nicht teurer als die Einwegvarianten. Für kleine Gastronomiebetriebe gilt bisher eine Ausnahme: Sie sind lediglich dazu verpflichtet, Getränke und Speisen in von der Kundschaft mitgebrachte Behälter abzufüllen. Das neue Förderprogramm macht es nun auch für diese Betriebe attraktiv, vollständig auf Mehrwegangebote umzusteigen.“