Die BBB-Fraktion haben Beschwerden von Anwohnern der Poppelsdorfer Allee erreicht, wonach die offensichtlich noch nicht lange in Hausnummer 60 betriebene Praxis bereits jetzt tagsüber zu unhaltbaren Zuständen im Umfeld führt. So sollen sich u.a. wohl in mehreren Haueingängen tagsüber Junkies aufhalten. Offenbar wurde dem gleichen Eigentümer und Arzt, der bereits in 2010 / 2011 einen entsprechenden Bauantrag für eine Drogenpraxis in diesem Haus gestellt hatte, nun der Betrieb genehmigt. Die BBB-Fraktion, die sich bereits vor 14 Jahren für die Belange der Anwohner eingesetzt hatte, hat dies zum Anlass genommen, einen Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Rates am 29.08.2024 zu stellen (s. Anlage). Darin fordert die Wählervereinigung OB Dörner auf, genaue Auskünfte über die Genehmigung der Praxis und die Überwachung möglicher Auflagen zu erteilen. Ungeachtet dessen erwartet der BBB, dass nicht nur die Einhaltung der Genehmigung zum Betrieb der Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60, sofern erteilt, kontrolliert wird.
Dazu BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Die Straßenordnung untersagt jedes Verhalten, das andere Personen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder belästigen kann. Als Beispiel werden Lärmen, Aufdringlichkeit, störender Alkoholgenuss, Trunkenheit und aggressives Betteln genannt. Darunter fallen eindeutig auch entsprechende Belästigungen durch Drogenabhängige. Ich habe aber den Eindruck, dass es OB Dörner mit Vorschriften nur genau nimmt, wenn es sie politisch interessiert. Dass die OB bei Drogenabhängigen gerne wegsieht, müssen nach den Gastronomen am Bertha-von-Suttner Platz und Kaiserplatz nun auch Nutzer und Anwohner der Poppelsdorfer Allee erleben.“
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