12.03.2025 Sonderprüfung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zur Fahrradstraßenmarkierung – BBB: Bericht wirft ein düsteres Licht auf höchste Führungsebenen dieser Stadt

Das Rechnungsprüfungsamtes (RPA) hat in seiner Sonderprüfung der roten Fahrbahnmarkierungen auf Fahrradstraßen bestätigt, dass weder der Stadtrat noch die politischen Gremien über die Bedenken und Risiken der Farbmarkierung informiert wurden, obschon eine solche Unterrichtung zwingend notwendig gewesen wäre. Der zuständige Stadtbaurat Helmut Wiesner kannte bereits seit August 2021 die Bedenken von Polizei und Bezirksregierung. Die Oberbürgermeisterin und der restliche Verwaltungsvorstand waren nach Aktenlage darüber spätestens seit dem 7. Juni 2022 informiert. Johannes Schott, BBB-Stadtverordneter und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses sagt dazu: „Der nicht-öffentliche Bericht wirft ein düsteres Licht auf höchste Führungsebenen dieser Stadt. Dazu zählt vordergründig der inhaltlich verantwortliche Stadtbaurat Wiesner, aber aus meiner Sicht nicht nur er. Dass der Stadtbaurat der OB im Juni 2022 sein Wissen in der Sache in entscheidenden Teilen vorenthalten haben soll, halte ich bis zum Nachweis des Gegenteils für abwegig. Beide haben die politisch gewählten Vertreter nach Ansicht des BBB mit der Beschlussvorlage zu den Fahrradstraßenmarkierungen DS 230636 wissentlich getäuscht. Sie haben entscheidungserhebliche Bedenken von Polizei und Bezirksregierung unterschlagen, um ihre Fahrradstraßenmarkierung in Form einer durchgezogenen roten Linie durchzusetzen. Dazu wird sich der Stadtbaurat, der sich wenigstens im Gegensatz zur OB entschuldigt hat, unter anderem verhalten müssen.“ Dass die Oberbürgermeisterin ausgerechnet erst kürzlich in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.03.2025 mit der Mitteilungsvorlage DS 252539 aus Sicht der BBB-Fraktion wissentlich erneut die Beschlusskompetenz des Rates in gleicher Angelegenheit missachtet und ihre eigenen Kompetenzen deutlich überschritten hat, schlägt dem Fass den Boden aus. Wenn der Rat in der Sache einen Beschluss gefasst hat, steht es der Oberbürgermeisterin nicht zu, diesen eigenmächtig, im vorliegenden Fall von durchgezogener auf gestrichelte Linie, abzuändern. „Eine Stadt, die sich neben Demokratie insbesondere für rechtsstaatliche Prinzipien einsetzt, kann sich keine Oberbürgermeisterin und Dezernenten leisten, die diese durch Missachtung aufsichtsbehördlicher Weisungen und gesetzlicher Vorschriften mit Füßen treten. Das muss diesmal dienstrechtliche Konsequenzen haben“, so Schott. In der Sache sei noch darauf hingewiesen, dass offensichtlich auch Parteigenosse und Protegé Oliver Krischer, grüner NRW-Verkehrsminister seine OB Dörner stützende Rechtsauffassung von durchgezogenen roten Linien zur Markierung von Fahrradstraßen aufgeben musste.