14.08.2024 Bonner Haushalt 2025/2026 – BBB fordert Kommunalaufsicht zum Einschreiten auf

Nach neuesten Berichten werden Bonn im nächsten Jahr vom Land rund 28 Mio. Euro weniger überwiesen als in dem von Oberbürgermeisterin Katja Dörner (B90/Grüne) im Juni vorgelegten Haushaltsplan für 2025 vorgesehen. Wie sie die fehlende Summe einsparen will, dazu schweigt Dörner. Als „Normalbürger“ fragt man sich angesichts dessen und der in den letzten Jahren immer wieder zu hörenden Kritik des amtierenden Regierungspräsidenten zur Haushaltsführung unter der Ägide von OB Dörner und der grün-rot-roten Ratsmehrheit, wie lange Dr. Wilk noch dem Treiben im Bonner Stadthaus tatenlos zusehen will. Mit den Defiziten im Haushaltsentwurf für 2025 (ca. 99 Mio. Euro) und 2026 (ca. 170 Mio. Euro) würde die Stadt zweimal in Folge die 5%-Grenze beim Verzehr von Eigenkapital reißen und wäre somit zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet. Die Bonner Haushaltsplanung bis 2029 enthält Defizite in Höhe von insgesamt sage und schreibe 835,7 Mio. Euro. und damit eines Großteils des Eigenkapitals der Stadt. Die Schulden werden sich unter OB Dörner (Grüne) im Falle einer Wiederwahl bis 2029 im Vergleich zu ihrem Amtsantritt (Schuldenstand zum 30.09.2020: 1.913,5 Mio. Euro) verdreifachen.

Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Die Stadt gibt seit Jahren mehr aus, als sie sich leisten kann. Die katastrophale Entwicklung der Bonner Schulden, der horrende Personalaufwuchs der Stadtverwaltung und der fehlenden Wille von OB Dörner und der grün-rot-roten Ratsmehrheit, zu sparen, treibt die Stadt in den Ruin. Aus unserer Sicht führt an einem erneuten Haushaltssicherungskonzept mit entsprechenden Auflagen kein Weg vorbei. Angesicht der prekären Lage der Stadt ist der Kölner Regierungspräsident aufgefordert, seinen Mahnungen der letzten Jahre endlich Taten folgen zu lassen und OB Dörner zu verpflichten, den Bonner Stellenzuwachs zu begrenzen, Aufgabenkritik mit Priorität auf gesetzlichen Pflichtaufgaben durchzuführen und tatsächliche Einsparungen nachzuweisen.“