Das vom Finanzamt mitgeteilte neue Messbetragsvolumen für Bonn unterscheidet sich aufgrund der Grundsteuerreform insgesamt nur marginal von dem Bisherigen und entzieht sich auch jeglichem Einfluss der Stadt und somit auch der Umstand, dass 57 % der Wohneigentümer in Bonn von einer Erhöhung betroffen sind, während 43 % der Eigentümer entlastet werden. Wobei nach Angaben der Verwaltung im gestrigen Informationsgespräch mit den Fraktionen diese Zahlen wenig aussagekräftig sind, da sehr große Spannen innerhalb der Mehr- oder Minderbelastung der einzelnen Eigentümer existieren. Anders sieht der Einfluss der Stadt jedoch bei dem anzuwendenden Hebesatz aus, über den der Stadtrat selbst beschließt. Ein differenzierter statt der von OB Dörner vorgeschlagene einheitliche Hebesatz würde zur Entlastung von durch die Reform bereits mehr belasteten Wohneigentümern führen, in welchem Umfang konnte die OB aber nicht darlegen. Aktuell wäre nach Angaben der Verwaltung für die Aufkommensneutralität keine Erhöhung des von der OB bevorzugten einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B (aktuell 680 %) erforderlich. Allerdings rechnet man mit einer nachträglichen Reduzierung des Messbetragsvolumens durch Abarbeitung von Einsprüchen beim Finanzamt, weshalb man dem vom Land vorgeschlagenen Hebesatz von 702 % den Vorzug gibt, um einen „Puffer“ für derartige Korrekturen des Finanzamtes zu haben. Dieser Puffer beliefe sich auf rund 3 Mio. Euro pro Jahr (105 Mio. Euro statt 102 Mio. Euro Aufkommen Grundsteuer B).
Aber genau die in der Sitzung des Rates im November anstehende Entscheidung, ob ein differenzierter oder einheitlicher Hebesatz angewendet wird, wird aus Sicht der BBB-Fraktion darüber entscheiden, ob die ohnehin schon von der Grundsteuerreform mehr belasteten Eigentümer und Mieter gleich doppelt belastet werden. Denn OB Dörner will erst in der Ratssitzung im Dezember die tatsächlichen Hebesätze verraten und damit, welche Belastungen sie Eigentümern und Mietern wirklich zumuten will. Die Gründe dafür werden aber aus Sicht der BBB-Fraktion nichts mit der Grundsteuerreform an sich zu tun haben, sondern mit dem nicht genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf der OB. Die Mehrheit des Stadtrats sollte der Verführung wiederstehen, an der Steuerschraube zu drehen, um Einnahmen für die klamme Stadtkasse zu generieren. Bonn muss dringend seine Ausgabenlast in den Griff bekommen; eine weitere Erhöhung der Grundsteuer würde sowohl Eigentümer als auch Mieter zusätzlich belasten. Die BBB-Fraktion spricht sich daher für einen differenzierten Hebesatz aus.
Dazu Stadtverordneter Johannes Schott: „Wie sich gestern herausstellte, erwartet die Bezirksregierung neben den bereits bekannten Einsparungen im Personalbereich für eine Genehmigung des Haushalts vor allem, dass sich die geplanten Defizite rückläufig und nicht wie derzeit immer weiter steigend entwickeln. Zahlen hat die Bezirksregierung nicht genannt. Schaut man sich aber die Entwicklung der gestern aufgezeigten Defizite an (von 100 Mio. Euro in 2025 bis hin zu 250 Mio. Euro in 2029) wird schnell klar, dass von Bonn Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe erwartet werden und das jährlich. Angesichts der bisherigen Schuldenpolitik von OB Dörner und ihrer grün-roten Ratskoalition wäre es vermessen zu glauben, dass diese zu Einsparungen in auch nur annähernder Höhe bereit sind. Es wird also erstmal das passieren, was schon all die Jahre passiert ist, Grüne, SPD, Linke und OB Dörner werden unter dem Deckmäntelchen Grundsteuerreform an der Einnahmenschraube drehen und die Hebesätze deutlich stärker erhöhen. Mich würde es nicht wundern, wenn man für die Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B auch noch ungeniert dem Regierungspräsidenten aufgrund seines Schreibens die Schuld in die Schuhe schiebt. Legt man den höchsten Realsteuerhebesatz 2024 für die Grundsteuer B des umgebenden Rhein-Sieg-Kreises in Höhe von 790 Prozentpunkten an, würde dies nach Berechnung des BBB Eigentümer und Mieter rund 16,5 Mio. Euro zusätzlich kosten.“