27.01.2025 Planentwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien liegt aus – BBB ruft Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung auf

Mit dem Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) und dem Landesentwicklungsplan (LEP) soll der Bau von Windenergieanlagen (WEA) in NRW erleichtert werden. Um Standorte für Windräder zu sichern und die ambitionierten Ausbauziele der schwarz-grünen Landesregierung zu befördern, hat die Regionalplanungsbehörde einen Planentwurf für den „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ für den Regierungsbezirk Köln erarbeitet. Der im Auftrag des Regionalrats erstellte Planentwurf, der für Bonn eine 13 ha große Fläche ausweist, liegt derzeit aus. Sowohl die Öffentlichkeit als auch die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben bis zum 13. Februar 2025 die Möglichkeit, zum Plankonzept und damit zu dem vorgesehenen Standort auf dem Heiderhof Stellung beziehen (Vgl. https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918)*. Im Wesentlichen verfolgt die Kölner Behörde mit der Planung für Bonn weiter das Ziel, auf der wegen des Vorkommens des geschützten Wespenbussardes derzeit nicht nutzbaren Waldfläche „Haselingsberg“ in Bad Godesberg 2 bis 3 Windenergieanlagen mit einer voraussichtlichen Gesamthöhe von jeweils 250 Metern (einschließlich Rotorblätter) in gerade einmal 800 Metern Abstand zur Wohnbebauung zu errichten. Rund 30.000 Quadratmeter Wald müssten für eine solchen Planung gerodet werden. Mit dem Bau von Windenergierädern auf der in Rede stehenden Fläche würde also ein erheblicher, nicht auszugleichender Eingriff in die Natur verbunden sein. Neben der wesentlichen Beeinträchtigung der Naherholungsfunktion des Waldes ist auch von einer erheblichen Störung der Wohn- und Lebensqualität der Anwohner auf dem Heiderhof auszugehen. Für den Stadtrat am 13. Februar 2025 hat der BBB daher beantragt, die Stadt Bonn möge eine ablehnende Stellungnahme zu den Kölner Plänen abgeben. BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, sich mit Stellungnahmen in das Verwaltungsverfahren bis Fristende aktiv einzubringen. Das gilt insbesondere für die Anwohner. Ist der Planentwurf erst einmal beschlossen, ohne dass man sich während der Offenlage eingebracht hat, dürften spätere Klagen gegen die fast 100 Meter höher als der Kölner Dom geplanten Anlagen schwer werden. Wir wünschen uns, dass aus Betroffenen Beteiligte werden, die frühzeitig ihre Rechte wahren.“ Neben den bereits genannten Gründen hält die BBB-Fraktion den Standort auf dem Heiderhof  auch aus sicherheitspolitischer Hinsicht für problematisch: Auf Einladung der Bezirksvertretung Bad Godesberg legten in deren Sitzung am 10. April 2024 Vertreter des Fraunhofer-Instituts für Hochfrequenzphysik und Radartechnik (FHR) ihre Bedenken gegen den geplanten Bau von Windenergieanlagen auf dem Heiderhof dar. Sie machten deutlich, dass die beabsichtigte Errichtung von Windrädern auf dem Haselingsberg zu starken Einschränkungen für das von ihnen betriebene Weltraumbeobachtungsradar führen würde. Das Radoms wird von der Bundeswehr als militärische Anlage eingestuft, die vor Störungen zu schützen ist. Dem entsprechend wurde die rheinlandpfälzische Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord vom Bundesverteidigungsministerium mit Blick auf die „Verteidigungsanlage Werthhoven“ bereits aufgefordert, alle Windenergieanlagen im Radius von zwölf Kilometern wegen der Radarbeeinträchtigung abzulehnen. „An der Richtigkeit der vorgetragenen Einwände des Fraunhofer Institutes kann es keine Zweifel geben. Die durch die geplanten Windräder absehbar hervorgerufenen Störungen des Radoms werden die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland berühren. In der Abwägung zwischen dem Nutzen von Windkraft auf dem Heiderhof für die Energiewende und dem Radioteleskop für unsere Wehrhaftigkeit kann es keine zwei Meinungen geben. Für uns geht die Sicherheit unseres Landes vor. Wir fordern Bundes- und Landesregierung auf, den störungsfreien Betrieb des Radars sicherzustellen“, so Schmitt weiter. * Alternativ zur Abgabe einer Stellungnahme auf der, über den oben aufgeführten Link abrufbaren Netzseite können Stellungnahmen auch per Mail an ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de oder per Post mit dem Betreff „Öff Teilplan EE“ an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln gesandt werden.