29.01.2025 Bonner Anwohnerparksatzung – BBB fordert Gebührensenkung

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin beschlossen B90/Grüne, SPD, Linke und Volt am 27.10.2022 im Stadtrat für den Bewohnerparkausweis ab dem 01.03.2024 eine jährliche Gebühr von 360 Euro zu erheben. Im interkommunalen Vergleich liegt Bonn mit der Gebührenhöhe, die von OB Dörner und der grün-roten Ratsmehrheit u.a. mit deren Ziel begründet wurde, den Kfz-Verkehr aus dem innerstädtischen Bereich verdrängen zu wollen, an der Spitze*. Ende 2024 erklärte das Verwaltungsgericht Köln die Bewohnerparkausweisgebührensatzung auf Grund von Klagen Betroffener für nichtig. Die Kölner Richter rügten in der schriftlichen Begründung zu ihrem Entscheid gleich mehrere Fehler, die der Stadt Bonn in ihrer Satzung unterlaufen waren. Zum einen fehlte es an der Bestimmtheit, wer genau Gebührenschuldner ist und zum anderen mangelte es der Stadt an der erforderlichen Satzungsbefugnis. Nicht geprüft hat das Verwaltungsgericht die erkennbar konstruierte Berechnung auf deren Grundlage die grün-rote Ratsmehrheit den Bewohnern 360 Euro pro Jahr und damit das Zwölffache der bis Frühjahr 2023 geltenden Gebührenhöhe für die Parkberechtigung abnimmt. Den Vorschlag der Oberbürgermeisterin, ihre Fehler mit einer neuen Vorlage für den Finanzausschuss und den Stadtrat glattbügeln zu lassen, nimmt die BBB-Fraktion zum Anlass, über einen Änderungsantrag (Vgl. Anlage) die Rückkehr zu einem Jahresgebührensatz von 30 Euro zu fordern. Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Dass es die Oberbürgermeisterin mit ihrem aufgeblähten Verwaltungstross nicht vermochte, eine rechtlich einwandfreie Satzung vorzulegen, ist für sie ein peinlicher Vorgang. Der jährliche Gesamtpreis für den Bonner Bewohnerparkausweis in Höhe von 360 EUR ist unangemessen hoch. Der Betrag wurde erkennbar willkürlich festgelegt und ist mit privat anmietbaren Parkständen, da trotz der Gebühr keine Stellplatzgarantie gegeben werden kann, nicht vergleichbar. Im Gegensatz zu OB Dörner und der grün-roten Ratsmehrheit wollen wir es den betroffenen Bürgern ermöglichen, in angemessener Nähe zu ihrem Wohnort zu verhältnismäßigen und bezahlbaren Kosten parken zu können und fordern daher, zur alten Anwohnerparkgebühr von 30 Euro p.a. zurückzukehren.“ Auch nicht untersucht hat das Verwaltungsgericht Köln den Umstand, dass Bonn-Ausweis-Inhaber über den Umweg einer Erstattung durch das hiesige Sozialamt mit 90 Euro nur ein Viertel der Jahresgebühr für das Anwohnerparken zu zahlen haben.   „Bei der Gebührenbemessung sind nur die Gebührenzwecke der Kostendeckung, nicht etwa soziale Aspekte heranzuziehen. Ob die Rabattierung der Gebühr für Inhaber des Bonn-Ausweises über Umwege rechtlich haltbar ist, scheint uns zumindest auch zweifelhaft“, so Schmitt weiter. *Im Vergleich zu Bonn erheben Aachen (30 Euro p.a.), Düsseldorf (25-30 Euro p.a.), Dortmund (30,70 Euro p.a.) oder Köln (ab 01.03.2025: 100-120 Euro p.a.) weitaus geringere Gebühren. Quellen https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/5779/show https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/40/show https://www.dortmund.de/themen/mobilitaet-und-verkehr/mobilitaetsplanung/parken/bewohnerparkzonen/ https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/bewohnerparkausweis