12.02.2025 Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60 – BBB-Zweifel durch ausweichende Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bestätigt

Die BBB-Fraktion hatte für die Ratssitzung am 16.12.2024 beantragt (DS 242148), die aktuell geduldete Ausweitung des Betriebes der Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60 einzustellen und für eine Erweiterung des Betriebes der Substitutionspraxis in der Poppelsdorfer Allee 60 keine Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderung o.ä. zu erteilen. Für die BBB-Fraktion ist dies nicht nur der falsche Standort. Bei der Wählervereinigung bestehen auch Zweifel daran, ob es im Stadtgebiet Bonn angesichts des vorhandenen Substitutionsangebotes zur Sicherstellung der Versorgung Bonner Opioidabhängiger einer Erweiterung der Praxis auf der Poppelsdorfer Allee 60 bedarf. Vor dem Hintergrund des BBB-Antrages teilt OB Dörner (Grüne) nun in einer Mitteilungsvorlage (vgl. DS 242148-06) die Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) mit. So schreibt die KVNO, dass in Bonn derzeit 13 Ärzte und Arztinnen über eine Genehmigung zur Substitutionsbehandlung verfügen, jedoch nicht alle Genehmigungsinhaber ihren Genehmigungsumfang ausschöpfen. Gleichzeitig heißt es „Im gesamten Rhein-Sieg-Kreis (RSK) gibt es nur acht Praxen…“. Zu der Frage, ob Bonn weiteren Bedarf an Substitutionsangeboten hat, antwortet sie nicht, sondern verweist nur auf die Internetseite https://arzt-sein-in-nordrhein.de/foerderung/substitutionsbehandlung/. Dort ist Bonn als Bedarfsgebiet ausgewiesen, während dies im weit überwiegenden Teil des Rhein-Sieg-Kreises mit doppelt so viel Einwohnern aber deutlich weniger Praxen seltsamerweise nicht der Fall ist. Wen wundert es da, dass sich die KVNO bei der Frage nach der konkreten Auslastung des Bonner Angebotes auf „Datensparsamkeit“ zurückzieht und nicht antwortet.   Dazu BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Um es vorweg zu nehmen, die Einlassungen der KVNO bestätigen nicht nur unsere Zweifel. Schlimmer noch ist zu befürchten, dass die KVNO wissentlich sogar den `Drogentourismus´ nach Bonn in Kauf nimmt und sich der umliegende Rhein-Sieg-Kreis zulasten Bonns seiner Probleme mit Drogenabhängigen entledigt. Ich gehe nicht davon aus, dass im Rhein-Sieg-Kreis in Relation deutlich weniger Suchtkranke leben als in Bonn sondern vielmehr, dass viele Einwohner der umliegenden Gemeinden des RSK Bonner Substitutions-Praxen aufsuchen. Ich frage mich ernsthaft, auf welcher Datengrundlage die KVNO Bonn als `Bedarfsgebiet` einstuft, wenn sie doch angeblich aus Gründen der `Datensparsamkeit` keine Auskunft zur tatsächlichen Nutzung und Auslastung Bonner Substitutionspraxen machen kann. Oder soll ich besser sagen `keine Auskunft geben will´, denn woher weiß die KVNO dann, dass nicht alle Bonner Praxen ihr Kontingent ausschöpfen?“   Die BBB-Fraktion ist sich angesichts der Einlassungen der KVNO sicher, dass dort der „Bedarf“ überwiegend aufgrund der Bereitschaft und wirtschaftlichen Interessen der Ärzte, nicht aber anhand der tatsächlichen Versorgungslage in den einzelnen Kommunen beurteilt wird.   „Der mit grün-roter Ratsmehrheit beschlossene Prüfauftrag, nach städtischen Räumlichkeiten zu suchen und dem Arzt als Alternative zur Praxis an der Poppelsdorfer Allee 60 anzubieten, ist dann wohl auch aufgrund des schnellen Prüfergebnisses eher als Feigenblatt anzusehen“, so Schott.     Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: 2025-01-28 242148-06 Methadon-Praxis in d VO