21.05.2025 Landesverfassungsgericht in Münster kippt Wahlgesetz – BBB zeigt sich erfreut über Urteil

Die von CDU und Grünen geführte Landesregierung wollte im Verein mit der SPD-Fraktion, der größten Oppositionspartei im Land, über die von ihnen gemeinsam im Juli 2024 beschlossene Änderung des Wahlgesetzes in NRW vor allem die bei Auszählung von Wahlen anfallenden Stimmreste aus den Nachkommastellen zu Gunsten ihrer Parteien abgreifen. Dem haben die NRW-Verfassungshüter gestern eine klare Absage erteilt und blieben damit bei ihrer bisherigen Linie. Zur Erinnerung: Bereits 2016 hatten die sogenannten Volksparteien eine Sperrklausel von 2,5% für die Kommunalwahlen in NRW beschlossen, die jedoch 2017 vom Verfassungsgerichtshof NRW für verfassungswidrig erklärt wurde.

Die BBB-Fraktion hatte mit Blick auf die gesetzliche Novellierung bereits in der vergangenen Sitzung des Stadtrates nach den möglichen Konsequenzen für die Kommunalwahl am 14. September dieses Jahres in Bonn gefragt (Vgl. Anlage DS 252981) und wollte zudem wissen, wie denn die jetzige Zusammensetzung des Rates aussehen würde, hätte es das neue Gesetz schon in 2020 gegeben. Die Oberbürgermeisterin teilte auf die BBB-Anfrage u.a. mit: „Auch wenn das Kommunalwahlgesetz NRW bei Ratswahlen weiterhin keine formelle Prozenthürde enthält, tritt mit Einführung des „Rock-Verfahrens“ faktisch eine Wirkung ein, die einer prozentuellen Sperrklausel nahekommt. Eine verlässliche Aussage über die de facto entstehende ´Prozent-Hürde´ ist jedoch nicht möglich.“ (Vgl. Anlage DS 252981-01ST)

Dazu sagt BBB-Stadtverordneter und zugleich Vorsitzender der BBB-Wählervereinigung Johannes Schott: „Die Richter am Landesverfassungsgerichtshof haben im jetzt vorliegenden Fall zum Glück das undemokratische Ansinnen der ‚Edeldemokraten‘ aus den Reihen der CDU, Grünen und SPD, nämlich die versteckte Einführung einer Prozenthürde für die Kommunalparlamente im Land durchschaut. Das Urteil ist ein Sieg unserer Demokratie, unseres Rechtsstaates über die `Volksparteien´, die erneut ungeniert versucht haben, zu ihrem eigenen Vorteil für kleine Parteien abgegebene Wählerstimmen einzukassieren. Das und nichts anderes ist die wahre Absicht, die hinter dem „Rockschen Modell“ steckt. Dieses Streben nach Machterhalt durch strukturelle Benachteiligung von politischen Mitbewerbern offenbart eine bedenkliche demokratische Einstellung, die in den Reihen von CDU, Grünen und SPD schon länger vorherrscht.“