Durch einen Bürgerantrag für die Sitzung des Bürgerausschusses am 03.09.2025 sowie die Zuschrift eines Anwohners aufmerksam geworden, wird die BBB-Fraktion dem Bürgerantrag auf Herausnahme der Dollendorfer Allee aus dem Bonner Radwegenetz zustimmen. Neben den im Bürgerantrag zurecht angeführten Argumenten hat die BBB-Fraktion auch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser geplanten Fahrradstraße.
Dazu BBB-Stadtverordneter und OB-Kandidat Johannes Schott: „Aktuell ist die Dollendorfer Allee als verkehrsberuhigte Straße mit Schrittgeschwindigkeit und damit ganz klar zum Schutz von spielenden Kindern und Fußgängern ausgewiesen (Zeichen 325.1 zur Straßenverkehrsordnung). Dieser, der seinerzeitigen verkehrsrechtlichen Anordnung zugrundeliegende Schutzzweck müsste entfallen sein, um die Dollendorfer Allee als Fahrradstraße auszuweisen. Das hätte OB Dörner in den vergangenen eineinhalb Jahren seit Beschlussfassung (DS 230636 „Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn“) im Verkehrsausschuss im Rahmen der Machbarkeitsprüfung einer Fahrradstraße in der Dollendorfer Straße auffallen müssen. Offenbar besteht das Schutzbedürfnis für spielende Kinder und Fußgänger aber nach wie vor, sonst wäre die OB in ihrer Funktion als untere Ordnungsbehörde verpflichtet gewesen, die Anordnung einer verkehrsberuhigten Zone unverzüglich aufzuheben (§ 45 (9), Satz 1 Straßenverkehrsordnung). Wenn also das höherrangige Schutzbedürfnis für spielende Kinder und Fußgänger nach wie vor besteht, dann schließt dies aus meiner Sicht die Einrichtung einer Fahrradstraße aus.“
Darüber hinaus gibt es noch weitere „Ungereimtheiten“ in diesem Zusammenhang. Mit Beschluss vom 29.02.2024 hat der Verkehrsausschuss mit der Anlage „Karte Fahrradstraßen im VEP“ zu DS 230636 wie bereits oben erwähnt der Prüfung zugestimmt, ob die Dollendorfer Allee zur Fahrradstraße umgewandelt werden kann. Im städtischen Geo-Informationssystem hingegen wird diese Straße bereits unter Radverkehrsnetz 2023 als Hauptroute ausgewiesen. Entweder stimmt die Ausweisung im städtischen Informationssystem nicht oder OB Dörner hat den Verkehrsausschuss eine Prüfung beschließen lassen, deren Ergebnis sie schon kannte oder die sie eigentlich nie durchführen wollte. Hinzu kommt, dass die Stadt im Radverkehrsnetz 2023 bereits in einem Abstand von 400 Metern gleich vier parallel verlaufende Radrouten ausweist. Den Radweg am Rheinufer als Radpendlerroute, die parallel verlaufende Königswinterer Straße als Basisnetz, die Dollendorfer Allee als Hauptroute und zum völligen Unverständnis des BBB gerade einmal 30 Meter parallel zur Dollendorfer Allee entlang der Stadtbahnlinie einen weiteren geplanten Radschnellweg.
„In meinen Augen zeigt dies einmal mehr, dass hier seitens OB und der Ratsmehrheit von Grünen, SPD, Linken und Volt keine Sachpolitik gemacht wird, sondern schlichtweg Fahrrad-Ideologie und Klientelpolitik umgesetzt werden soll. Dafür opfert man im Falle der Dollendorfer Allee sogar den Schutz spielender Kinder. Das ist schäbig.“