In seiner Sitzung am 13. Februar 2025 hatte der Stadtrat mit Mehrheit gegen CDU und BBB beschlossen, dass die Stadtwerke künftig auf das strafrechtliche Verfolgen von Fahren ohne Fahrschein im Bonner ÖPNV verzichten sollen. In der Folge haben die damalige Oberbürgermeisterin Katja Dörner (B90/Grüne), ihre Erfüllungsgehilfen und teilweise auch vom Rat entsandte Mitglieder in den Aufsichtsgremien der betreffenden Stadtwerkegesellschaften dafür gesorgt, dass Schwarzfahren in Bonn nur noch ein Kavaliersdelikt ist, welches – wenn überhaupt – lediglich eine erhöhtes Beförderungsgeld nach sich zieht.
Die BBB-Fraktion hält den Beschluss, mit dem die Anwendung eines Bundesgesetzes unterlaufen wird, nach wie vor für falsch und hat daher für die Sitzung des Stadtrates am 12. März 2026 beantragt (Wortlaut siehe unten), den Tatbestand der Leistungserschleichung im ÖPNV wieder zur Anzeige zu bringen. Konkret soll zu der bis vor einem Jahr bei den SWB gültigen Praxis zurückgekehrt werden, nach der nur Wiederholungstäter oder andere vorsätzlich handelnde Personen einer strafrechtlichen Verfolgung zugeführt worden sind.
Dazu sagt die stellv. BBB-Fraktionsvorsitzende Jutta Acar: „Durch die weggefallene Sanktion wurde indirekt zur Beförderungserschleichung eingeladen und die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Verluste müssen die zahlenden Fahrgäste über steigende Fahrpreise ausgleichen. Der ehrliche Kunde ist also der Dumme. Neben diesem Aspekt stellen sich bei der `Entkriminalisierung´ der Leistungsunterschlagung auch Fragen nach der Erosion unseres Rechtstaatsprinzips und nicht zuletzt nach der Zukunft unserer Demokratie. Soll künftig einfacher Ladendiebstahl auch straffrei werden, weil die Schäden ja nur gering sind und unsere Justiz mit den `Bagatellfällen´ überlastet ist? Dort wo Recht und Ordnung nicht mehr durchgesetzt werden und rechtsfreie Räume entstehen, erstarken die politischen Ränder.“
Die oft von den Befürwortern der Straffreiheit für Schwarzfahrer zu hörende Behauptung, sozial schwache Täter wie Obdachlose oder Drogenabhängige landeten unverhältnismäßig oft im Gefängnis, weil sie im Gegensatz zu wohlhabenderen Tätergruppen die fällige Geldstrafe nicht zahlen könnten, ist nach Meinung von BBB-Ratsherr Marcel Schmitt schlichtweg unzutreffend.
Stadtverordneter Schmitt: „Niemand muss wegen Beförderungserschleichung und Zahlungsunfähigkeit in die Justizvollzugsanstalt. Eine Ersatzfreiheitsstrafe können Betroffene jederzeit mit der Leistung von Sozialstunden abwenden. Was von den sozialbeseelten Beschützern von schwarzfahrenden Wohnungsverweigerern, Drogenabhängigen und anderen Gruppen gerne übersehen wird, ist deren oft respektloses Verhalten gegenüber den anderen Fahrgästen. Gestank, Rückstände von Urin oder Erbrochenem, auf dem Boden rollendes Leergut oder andere von ihnen ausgehende Belästigungen sind in den Fahrgasträumen nicht selten an der Tagesordnung. Während die gennannten Personenkreise in Bonn weder Geldstrafen oder Ersatzfreiheitstrafen fürchten noch wegen Zahlungsunfähigkeit das erhöhte Beförderungsgeld entrichten müssen, dürfen die Bürger und Bürgerinnen zahlen und sich mit den unhaltbaren Zuständen abfinden. Im Gegensatz zu den berufsmäßig auftretenden Sozialromantikern meinen wir, dass sich das schnellstens ändern muss.“
240714-07 BBB-Antrag: Freie Fahrt für Schwarzfahrer beenden – Rücknahme des Beschlusses zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen vom 13. Februar 2025
Drucksachengruppe 240714
Beschlussvorschlag
1. Der Ratsbeschluss „N-Vorlage zum Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen“ vom 13. Februar 2025 mit der Drucksachennummer 240714-02 wird aufgehoben.
2. Die im Folgenden von der ehemaligen Oberbürgermeisterin Katja Dörner und der Stadtverwaltung zur Umsetzung des mit dem Ratsbeschluss eigentlich verfolgten Zieles ergriffenen Maßnahmen werden unverzüglich rückgängig gemacht.
3. Die vom Rat der Stadt Bonn in den Aufsichtsrat der SWB Verkehrs-GmbH (SWBV) sowie der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB GmbH) entsandten Mitglieder sowie die städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der SWBV und SWB GmbH werden angewiesen, in den benannten Gremien darauf hinzuwirken, dass ab sofort wieder Strafanzeigen bzw. Strafanträge wegen des Erschleichens von Leistungen gem. 265a StGB („Schwarzfahren“) im Bonner ÖPNV erstattet bzw. gestellt werden.
Begründung
In seiner Sitzung am 13. Februar 2025 hat der Stadtrat mit Mehrheit gegen CDU und BBB Folgendes beschlossen (Vgl. Drucksache 240714-02):
Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort keine Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung im Öffentlichen Personennahverkehr über die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH zu stellen.
Alle laufenden Strafanträge werden zurückgezogen.
Sollte die Bundesgesetzgebung entsprechend geändert werden, werden auch keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt).
Nicht betroffen von diesem Beschluss ist die Regelung zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis.“
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Die Ergänzung im Fettdruck ist auf das geänderte Votum des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 21.01.2025 zurückzuführen. Der Rat ist diesem mehrheitlich gefolgt.
Obschon der Beschluss vom 13. Februar 2025 wegen der Fehlannahme, die Stadtverwaltung würde – statt der SWB als dafür gemäß § 77 Abs. 1 StGB allein berechtigter Rechtsgutsinhaber – Strafanzeigen bzw. Strafanträge wegen des Erschleichens von Leistungen gem. 265a StGB („Schwarzfahren“) im Bonner ÖPNV erstatten bzw. stellen, als de facto nicht ausführbar und damit nichtig anzusehen war, haben die damalige Oberbürgermeisterin Katja Dörner, ihre Erfüllungsgehilfen und teilweise auch vom Rat entsandte Mitglieder in den Aufsichtsgremien der betreffenden Stadtwerkegesellschaften dort dafür gesorgt, dass Schwarzfahren im Bonner ÖPNV seit Frühjahr 2025 nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.
Die Antragsteller halten die vormals bei den SWB geübte Praxis, eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen gem. 265a StGB gegen in Betrugsabsicht handelnde Personen im Wiederholungsfall zu stellen, für angemessen. Sie sprechen sich daher dafür aus, zu dem bis Ende 2024/ Anfang 2025 angewandten Procedere der Stadtwerke zurückzukehren. Bonn darf im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs nicht weiter zu einem rechtsfreien Raum verkommen.