Weiter Straffreiheit für Schwarzfahrer in Bonn
BBB kritisiert Ratsmehrheit aus AfD, Grünen, SPD und Linken
Am 13. Februar 2025 hatte der Stadtrat mit Mehrheit gegen CDU und BBB beschlossen, dass die Stadtwerke künftig auf das strafrechtliche Verfolgen von Fahren ohne Fahrschein im Bonner ÖPNV verzichten sollen. In der Folge haben die damalige Oberbürgermeisterin Katja Dörner (B90/Grüne), ihre Erfüllungsgehilfen und teilweise auch vom Rat entsandte Mitglieder in den Aufsichtsgremien der betreffenden Stadtwerkegesellschaften dafür gesorgt, dass Schwarzfahren in Bonn nur noch ein Kavaliersdelikt ist, welches – wenn überhaupt – lediglich eine erhöhtes Beförderungsgeld nach sich zieht.
Die BBB-Fraktion hält den Beschluss, mit dem die Anwendung eines immer noch gültigen Bundesgesetzes unterlaufen wird, nach wie vor für falsch und hatte daher für die letzte Sitzung des Bonner Stadtrates am 12. März 2026 beantragt (Vgl. unten zitierte Drucksache 240714-07*), den Tatbestand der Leistungserschleichung im ÖPNV wieder zur Anzeige zu bringen. Konkret sollte zu der bis vor einem Jahr bei den SWB gültigen Praxis zurückgekehrt werden, nach der nur Wiederholungstäter oder andere vorsätzlich handelnde Personen einer strafrechtlichen Verfolgung zugeführt wurden. Eine Mehrheit, bestehend aus den Fraktionen der AfD, Grünen, SPD und Linken, lehnte das Ansinnen ab (Vgl. unten zitierten Niederschriftsauszug*).
Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Johannes Schott: „Durch die Entscheidung wird in Bonn weiter offen zur Beförderungserschleichung eingeladen und die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Verluste müssen die zahlenden Fahrgäste über steigende Fahrpreise ausgleichen. Der ehrliche Kunde ist also der Dumme. Neben diesem Aspekt stellen sich bei der jetzt auch von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erwogenen `Entkriminalisierung´ der Leistungsunterschlagung zudem Fragen nach der Erosion unseres Rechtstaatsprinzips und nicht zuletzt nach der Zukunft unserer Demokratie. Soll künftig einfacher Ladendiebstahl auch straffrei werden, weil die Schäden ja nur gering sind und unsere Justiz mit den `Bagatellfällen´ überlastet ist? Dort wo Recht und Ordnung nicht mehr durchgesetzt werden und rechtsfreie Räume entstehen, erstarken die politischen Ränder. Dass die gerne als Partei für Ordnung auftretende AfD gegen unser Ansinnen, wiederholtes bzw. vorsätzliches Schwarzfahren wieder zur Anzeige zu bringen, gestimmt hat und sich dabei mit den linksgrünen Kräften im Rat gemein machte, dürfte in diesem Kontext dann wohl kein Versehen gewesen sein.“
Die oft von den Befürwortern der Straffreiheit für Schwarzfahrer und auch zuletzt im Stadtrat wieder explizit von der Linkspartei zu hörende Behauptung, sozial schwache Täter wie Obdachlose oder Drogenabhängige landeten unverhältnismäßig oft im Gefängnis, weil sie im Gegensatz zu wohlhabenderen Tätergruppen die fällige Geldstrafe nicht zahlen könnten, ist nach Meinung von BBB-Ratsherr Marcel Schmitt schlichtweg unzutreffend.
Stadtverordneter Schmitt: „Niemand muss wegen Beförderungserschleichung und Zahlungsunfähigkeit in die Justizvollzugsanstalt. Eine Ersatzfreiheitsstrafe können Betroffene jederzeit mit der Leistung von Sozialstunden abwenden. Was von den sozialbeseelten Beschützern von schwarzfahrenden Wohnungsverweigerern, Drogenabhängigen und anderen Gruppen gerne übersehen wird, ist deren oft respektloses Verhalten gegenüber den anderen Fahrgästen. Gestank, Rückstände von Urin oder Erbrochenem, auf dem Boden rollendes Leergut oder andere von ihnen ausgehende Belästigungen sind in den Fahrgasträumen oft genug an der Tagesordnung. Während die gennannten Personenkreise in Bonn weder Geldstrafen oder Ersatzfreiheitstrafen fürchten noch wegen Zahlungsunfähigkeit das erhöhte Beförderungsgeld entrichten müssen, dürfen die Bürger und Bürgerinnen zahlen und sich mit den unhaltbaren Zuständen abfinden. Im Gegensatz zu den berufsmäßig auftretenden Sozialromantikern meinen wir, dass sich das schnellstens ändern muss.“
*Ratssitzung am 12. März 2026, Niederschriftsauszug zur Vorlage: Drucksache 240714-07 „BBB-Antrag: Freie Fahrt für Schwarzfahrer beenden – Rücknahme des Beschlusses zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen vom 13. Februar 2025“
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP abgelehnt
Der abgelehnte Antrag hatte folgenden Inhalt:
1. Der Ratsbeschluss „N-Vorlage zum Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen“ vom 13. Februar 2025 mit der Drucksachennummer 240714-02 wird aufgehoben.
2. Die im Folgenden von der ehemaligen Oberbürgermeisterin Katja Dörner und der Stadtverwaltung zur Umsetzung des mit dem Ratsbeschluss eigentlich verfolgten Zieles ergriffenen Maßnahmen werden unverzüglich rückgängig gemacht.
3. Die vom Rat der Stadt Bonn in den Aufsichtsrat der SWB Verkehrs-GmbH (SWBV) sowie der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB GmbH) entsandten Mitglieder sowie die städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der SWBV und SWB GmbH werden angewiesen, in den benannten Gremien darauf hinzuwirken, dass ab sofort wieder Strafanzeigen bzw. Strafanträge wegen des Erschleichens von Leistungen gem. 265a StGB („Schwarzfahren“) im Bonner ÖPNV erstattet bzw. gestellt werden.