17.06.2026 Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee – BBB: OB Déus und Ratsmehrheit wollen Anwohnern nicht helfen

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 12. Februar 2026 ist die seitens der Stadt Bonn erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung des Betriebes der Drogenambulanz in der Poppelsdorfer Allee 60 von 100 auf 265 Suchtpatienten rechtswidrig erfolgt. Der daraufhin von der BBB-Ratsfraktion am 20. Februar 2026 für die Sitzung des Stadtrates im März 2026 gestellte Antrag*, die Praxiserweiterung zu untersagen und gegen das Urteil keine Berufung einzulegen, wurde von der Ratskooperation, den Grünen, Linken und AfD seit März 2026 in zahlreiche Ausschüsse verwiesen. Offenkundiges Ziel des Manövers war es, der Stadtverwaltung Zeit einzuräumen, die (zwischenzeitlich bereits eingelegte) Berufung vorzubereiten und die unliebsame Initiative möglichst auf die lange Bank zu schieben.

In der Ratssitzung am vergangenen Montag lehnten CDU, SPD, FDP, Grüne, Linke und OB Guido Déus (CDU) den BBB-Antrag zur Rücknahme der Praxiserweiterung und der Berufung nun endgültig ab. Fragen zur fadenscheinigen Stellungnahme des Oberbürgermeisters, nach der sich die Stadt bei Umsetzung des BBB-Antrages des Risikos aussetzen soll, dem Praxisbetreiber Schadenersatz leisten zu müssen, blieben in der Sitzung ebenso unbeantwortet wie die nach den voraussichtlichen Kosten der Berufung. Eine Antwort darauf, welche Maßnahmen der OB umzusetzen gedenkt, um für Sicherheit und Sauberkeit im Umfeld der Praxis zu sorgen, gab es auch nicht. Von dem von der Stadtverwaltung vorgebrachten Argument, das Angebot der Substitutionspraxis auf der Poppelsdorfer Allee sei sinnvoll, da dort der Bedarf für die Betreuung der Drogenabhängigen besonders hoch wäre, hält man bei der BBB-Ratsfraktion rein gar nichts.  Das von Grünen, SPD und Linken in der Debatte immer wieder zu hörende Narrativ, vom Ambulanzbetrieb würden kaum Belästigungen für die Anwohner ausgehen und wenn, seien diese durch die Nachbarn eben hinzunehmen, ist aus Sicht des BBB unverschämt.

Dazu sagt BBB-Stadtverordneter Marcel Schmitt: „Die nicht barrierefreie Drogenambulanz ist aus unserer Sicht schon mit 100 Suchtpatienten aber ganz sicher mit 265 Opiatabhängigen auf Grund ihrer typischen Nutzungsweise, der Größe ihres betrieblichen Einzugsbereichs und den mit dem Betrieb verbundenen Auswirkungen in einem Wohngebiet als störend und damit als erkennbar unzulässig anzusehen. Der Praxisbetrieb ist den Nachbarn gegenüber schlicht rücksichtslos. Offensichtlich wiegen bei OB Déus, der Ratskooperation, Grünen und Linken aber die Bedürfnisse Drogensüchtiger schwerer als die Belange der steuerzahlenden Anwohner. Wohin die anhaltende Bevorzugung des Milieus führt, sieht man an der belagerungsartigen Ausbreitung des Drogenklientels weiträumig um den Bahnhofsbereich. Überdies fordern wir, dass unsere Nachbarkommunen endlich selbst Kapazitäten zur Substitution ihrer bisher zahlreich nach Bonn einpendelnden Abhängigen aufbauen.“

Warum insbesondere die CDU, die bisher – u.a. in Persona der vormaligen Stadtverordneten Julia Polley – im Zusammenhang mit der Methadonpraxis forderte, dass den Störungen und dem verstärkten Drogenhandel und Konsum konsequent entgegen getreten und Sicherheit und Sauberkeit für junge Familien in Wohngebieten gewährleistet werden müsse, den Anwohnern nicht helfen will, versteht man beim BBB nicht.

BBB-Stadtverordnete Jutta Acar: „Während dem scheinbar so selbstlos agierendem Arzt, der aus der Substitution von 265 Rauschgiftsüchtigen zwischen 615.000 und 750.000 EUR jährliche Einnahmen generieren dürfte**, sein mehr als lukratives Geschäftsmodell weiter ermöglicht wird, werden die Sorgen und Nöte der Anwohner vom Tisch gewischt. Dass sich diese von der Wahl Guido Déus´ zum Oberbürgermeister Bonns viel versprochen hatten und sich jetzt vor den Kopf gestoßen fühlen, können wir gut nachvollziehen.“

* BBB-Antrag zur Sitzung des Rates am 12. März 2026, Drucksache 242148-10

Beschlussvorschlag

1. Der mit Baugenehmigung vom 6. Januar 2025 und durch Nr. 2 der Nebenbestimmungen sowie §15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO gewährte zusätzliche Betrieb zur Substitutionsbehandlung wird sofort eingestellt.

2. Die Stadt Bonn als Beklagte im Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az.: 8 K 676/25) macht keinen Gebrauch von dem im Urteil vom 12. Februar 2026 vorgesehenen Berufungsrecht.

Begründung

Nach dem Urteil des VG Köln – Az.: 8 K 676/25 – vom 12.02.2026 ist die seitens der Stadt Bonn mit Datum 06.01.2025 erteilte Baugenehmigung inkl. enthaltener Nebenbestimmungen und Verweise auf §15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO aufgehoben. Damit sind auch die erweiterten Öffnungszeiten zur Behandlung von (165) zusätzlichen Patienten nicht genehmigungsfähig/genehmigt. Der erweiterte Betrieb ist somit umgehend einzustellen. Die Urteilsbegründung führt sehr umfassend zu den Entscheidungskriterien aus, die Kosten des Verfahrens trägt bereits jetzt hälftig die Stadt Bonn. Mit Blick auf die Ausführungen und auf weiter entstehende Kosten und schlussendlich zum Wohl der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner soll die Stadt Bonn von einer Berufung absehen.

Quelle: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2092751&SILFDNR=2006254

 

** Vergleiche Zams-Vergütungskonzept des IGES Instituts (siehe u.a. Tabellen Seite 25,27,28) :

https://www.iges.com/sites/igesgroup/iges.de/myzms/content/e6/e1621/e10211/e27603/e27756/e27757/e27759/attr_objs27834/ZamS-Vergtungskonzept-WhitePapervF_ger.pdf