03.07.2026 Kosten für Flüchtlinge: Bonn bleibt für 2025 auf 33,4 Mio. Euro sitzen – BBB fordert echte Kostenerstattung und striktes Einhalten der Erfüllungsquote

Seit Jahren kritisiert die BBB-Fraktion, dass die Bonner Verwaltungsspitze und die Ratsmehrheit nichts gegen die überhöhte Zuweisung von Flüchtlingen nach Bonn unternommen haben. Die gesetzliche Zuweisungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz war in Bonn schon in den Jahren 2023 und 2024 durchgängig mit 15-20% übererfüllt. Das gleiche Bild zeigt sich nach Auskunft von Oberbürgermeister Guido Déus für das abgelaufene Jahr 2025 mit einer durchschnittlichen Aufnahmequote von 116 %. Das hat auch Auswirkungen auf die Folgekosten für den städtischen Haushalt: Auf Anfrage* der BBB-Fraktion vom 1. Januar 2026 teilte die Stadtverwaltung zur letzten Ratssitzung am 11. Juni 2026 in ihrer Stellungnahme** mit, dass bei der Stadt Bonn im Jahr 2025 im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten Aufwendungen in Höhe von 33,4 Mio. Euro angefallen sind, für die Bund und Land keinen Ausgleich gezahlt haben. Legt man die Kosten pro Geflüchteten von rund 6.540 Euro in 2025 zugrunde, sind dies alleine in einem Jahr 4,61 Mio. Euro selbstverschuldete Mehrkosten, die der Bonner Steuerzahler aus eigener Tasche zahlen muss.

Dazu sagt Jutta Acar, stellvertretende BBB-Fraktionsvorsitzende: „Wir fordern, die Erfüllungsquote schnellstmöglich mit den der Stadt möglichen Mitteln mindestens auf 100% zurückzuführen. Zudem muss sich Oberbürgermeister Guido Déus endlich mit Nachdruck gegenüber seinen in Bund und Land verantwortlichen Parteikollegen Friedrich Merz und Hendrik Wüst für eine echte Kostenerstattung einsetzen. Andernfalls kann die Stadt einen gerechten Ausgleich nur über eine entsprechende Begrenzung der Unterkunftskapazitäten erreichen, was in anderen Kommunen, insbesondere im Rhein-Sieg-Kreis, ja schon seit Jahren bereits gängige Praxis zu sein scheint. Prozentual liegt z.B. die aktuelle Quote*** nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für Wachtberg bei nur 83,7 Prozent.

https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025010&refresh=false

** https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2027907&TOLFDNR=2092695

***https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/verteilstatistik_flueag_2026-07-03.pdf